von Herbert Ammon
Mit Entsetzen und Dankbarkeit verfolgen wir die Nachrichten über den missglückten Putsch der um Prinz Heinrich XIII. Reuß gescharten Truppe von Reichsbürgern. Laut Innenministerin Nancy Faeser standen wir vor »einem Abgrund terroristischer Bedrohung«. Doch gerade noch rechtzeitig wurde die monarchistische Verschwörung mit einem veritablen Fürsten – aus dem von Kaiser Friedrich I. Barbarossa belehnten und zigmal geteilten thüringischen Herrscherhause Reuß – an der Spitze aufgedeckt und zerschlagen. Als überzeugter Demokrat hat sich der in Niederösterreich auf einem Schloss ansässige Chef des Hauses Reuß, Heinrich XIV., von der Aktion seines Nebenlinien-Namensträgers distanziert.
von Lutz Götze
Der dritte Oktober wird der ›Tag der deutschen Einheit‹ genannt. Er ist es nicht.
Auch im Jahre 2022, dreiunddreißig Jahre nach dem Mauerfall, ist die Mehrheit der Deutschen in Ost und West davon überzeugt, dass das Datum falsch gewählt worden sei. Nur Wenige wüssten überhaupt, woran es erinnere.
Festgesetzt wurde dieses Datum lediglich, um dem Gründungsdatum der Deutschen Demokratischen Republik – 7. Oktober 1949 – zuvorzukommen. Die unselige Erinnerung daran sollte nicht fortbestehen. Also beschloss die Volkskammer der DDR am 3. Oktober 1990 den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Reicht aber diese Entscheidung aus, um die Wiedervereinigung Deutschlands auch fürderhin an diesem Tage zu feiern?
von Peter Brandt
Meine Damen und Herren, liebe Friedensfreunde und Friedensengagierte!
Es ist eine gute Sitte, überall auf der Welt zum Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima dieses schrecklichen Ereignisses zu gedenken, das zweifellos einen Zivilisationsbruch und ein schweres Kriegsverbrechen darstellt. Letzteres trifft selbst unter der Voraussetzung zu, dass sich mit dem nazistischen Deutschland, dem faschistischen Italien und dem militaristischen Japan im Zweiten Weltkrieg gegnerische Mächte der modernen Barbarei zur Unterjochung, teilweise Ausrottung großer Teile der Menschheit zusammengefunden hatten. Weder das Kriegsvölkerrecht noch das elementare humane Empfinden erlaubt eine systematische Kriegführung gegen eine Zivilbevölkerung, allemal mit der Konsequenz der Vernichtung in großem Maßstab.
Das gilt im gegebenen Fall umso mehr, als die Aktion militärisch nicht begründet werden konnte, denn Japan war faktisch geschlagen und zur Kapitulation bereit. Strittig war nur noch, ob der Gott-Kaiser, der Tenno, weiterhin – sei es nur repräsentativ – an der Staatsspitze verbleiben dürfte. Just dieses wurde den Japanern aber später zugestanden.
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