Der Streit um ein Lied und dessen Bedeutung
von Roland Wehl
Vorbemerkung des Globkult-Herausgebers:
Am 30. März 2014 veröffentlichte Eckard Holler in diesem Magazin einen Artikel zum Erbe der klassischen deutschen Jugendbewegung. Anlass war das im Oktober 2013 von 3500 Angehörigen zahlreicher Jugendbünde durchgeführte Zeltlager zur Erinnerung an das 100. Jubliäum der historischen Zusammenkunft der ›freideutschen‹ Jugend auf dem Hohen Meißner. Mehrere Abschnitte von Hollers Text betreffen die ambivalente Haltung der stets heterogenen bündischen Jugendbewegung zum aufkommenden Nationalsozialismus sowie die aktuelle Auseinandersetzung mit einigen sich selbst als ›nationalkonservativ‹ verortenden Bünden. Diese Diskussion findet auch an anderen Orten statt, so jüngst in der Wochenzeitung Junge Freiheit. Der folgende kritische Beitrag war für den Abdruck dort geschrieben worden. Die JF-Redaktion konnte sich aber nicht entschließen, ihn zu publizieren.
Am 7. November 2014 erschien in der Wochenzeitung Junge Freiheit ein Aufsatz von mir über die deutsche Jugendbewegung. Die Veröffentlichung erfolgte anlässlich der Auseinandersetzung auf der ›Burg Ludwigstein‹ um das Gastrecht einiger ›nationalkonservativer‹ Bünde wie z.B. die Deutsche Gildenschaft und den Freibund. In meinem Beitrag nahm ich zum Freibund Stellung.
Die Entwicklung dieses Jugendbundes, der sich vor 25 Jahren von seiner politischen Vergangenheit gelöst hat, habe ich lange Zeit mit großer Sympathie verfolgt. Das hängt auch mit meiner eigenen politischen Vergangenheit zusammen. In dem Artikel würdigte ich den Erneuerungsprozess des Jugendbundes – und kritisierte gleichzeitig dessen ›Bundeslied‹. Meine Kritik äußerte ich nicht zum ersten Mal, aber erstmals in dieser Form.
Das ›Bundeslied‹ eines Jugendbundes
Bei dem ›Bundeslied‹ handelt es sich um eine gekürzte Fassung des Liedes Nur der Freiheit gehört unser Leben. Es wurde 1934 von Hans Baumann für die ›Hitler-Jugend‹ geschrieben – und ist schon deshalb als ›Bundeslied‹ eines demokratischen Jugendbundes nicht geeignet. Ein Jugendbund, der ein solches Lied zu seiner ›Hymne‹ erklärt, muss sich Fragen gefallen lassen. Diese Fragen wurden in der Vergangenheit wiederholt gestellt – auch aus den Reihen des Jugendbundes.
Mein Beitrag stieß auf Empörung – nicht nur beim Jugendbund. Zahlreiche Leser verteidigten das Lied mit dem Hinweis auf den ›Idealismus‹ des jungen Verfassers und die ›Harmlosigkeit‹ des Textes.
Tatsächlich kann man – ohne Kenntnis des geschichtlichen Hintergrundes – das Lied beinahe bedenkenlos singen. Es ist dann eher eine Frage des Musikgeschmacks. Das Lied enthält »erstaunlich wenig ideologische NS-Substanz, umso mehr allerdings bündische Metaphorik« (Heike Nierenz in »Musik in den Ritualen einer Ersatzreligion«, Tectum Verlag, 2010). Man merkt, dass der Verfasser des Liedes aus der bündischen Jugend kommt. Er gehörte vor 1933 dem katholischen Bund Neudeutschland an.
Von allen guten Geistern verlassen?
Die ›bündische Metaphorik‹ des Liedes und das jugendliche Alter des Verfassers ändern nichts an der Bedeutung, die das Lied für die nationalsozialistische Feiergestaltung hatte. Diese Bedeutung ist sicherlich nicht allen bekannt, die das Lied heute singen. Aber was ist mit denen, die den Hintergrund kennen und das Lied dennoch singen? Sind sie von allen guten Geistern verlassen?
Offenbar herrscht in Teilen des ›nationalkonservativen‹ Milieus noch immer ein unreflektierter Traditionalismus, der die natürlichen Reflexe außer Kraft setzt. Dieses Problem sollte man nicht ›unter den Teppich‹ kehren. Auch nicht mit dem Hinweis auf die Defizite anderer. Denn es geht nicht um Fragen der ›Form‹, sondern des Inhalts.
Die Bedeutung des Liedes vor 1945
Die Musikwissenschaftlerin Heike Nierenz hat den nationalsozialistischen Kult und seine Rituale genau untersucht. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit standen die eigens hierfür komponierten ›Feier- und Bekenntnislieder‹ der Nationalsozialisten. Sie schreibt: »Nach Glockengeläut und feierlichem Einzug auf nationalsozialistische Art und Weise folgt zur Einstimmung das Eingangslied: Nur der Freiheit gehört unser Leben. Auch dieses Lied gehört zu den sogenannten Kern- und Pflichtliedern der Hitler-Jugend.« (S. 181). Und an anderer Stelle: Baumanns »Glühen für den Nationalsozialismus drückt sich auch in (seinen) Liedern aus, und zwar vor allem in … Nur der Freiheit gehört unser Leben.« (S. 183)
Einige Jahre vorher hatte Agnes Biedermann – eine Musikwissenschaftlerin, die selbst der Deutsche[n] Gildenschaft angehört – ebenfalls zu dem Lied geforscht. Auch Agnes Biedermann weist in ihrer Arbeit (»Hans Baumann im Banne der HJ«, Musikhochschule Karlsruhe, 1997) nach, dass es sich bei dem Lied Nur der Freiheit gehört unser Leben um eines der ›Kernlieder‹ des Nationalsozialismus gehandelt habe. Das Lied sei gelegentlich zwar auch von widerständischen bündischen Gruppen gesungen worden – aber mit entgegengesetzter Interpretation: ›Freiheit‹ gegenüber der Macht der NSDAP.
Welche Bedeutung das Lied in der Zeit des Nationalsozialismus hatte, zeigen auch diese Zitate:
1. Hans-Hermann Hüttenhein (»Jugend in Deutschland 1918 – 1945«) über das Buch Mein Dienst im Jungvolk: »Alles war enthalten: Vom Grußwort des Reichsjugendführers Baldur von Schirach über die Entstehungsgeschichte von NSDAP und HJ … bis zu einem von Hans Baumann getexteten und komponierten Jungvolklied (Nur der Freiheit gehört unser Leben) ...«
2. Völkischer Beobachter, 11.03.1940: »Nach Heinrich Lerschs Fahneneid … sang man stehend Baumanns Kampflied der Jugend Nur der Freiheit gehört unser Leben …«
3. Offenburger Tageblatt, 25.02.1941: »Die Partei und ihre sämtlichen Gliederungen waren gekommen ... Nach dem Lied Nur der Freiheit gehört unser Leben ergriff Gauredner Fritz Schmidt das Wort … Im Anschluss sangen die Jungen der HJ und des Jungvolks noch ihre forschen Lieder.«
Der Schriftsteller Ödön von Horváth, der die verhängnisvolle Faszination des Nationalsozialismus schon früh erkannt hatte, war 1936 aus Deutschland ausgewiesen worden. 1969 wurde sein Buch Jugend ohne Gott (Erstauflage 1937), in dem es um die Zeit des Nationalsozialismus geht, für das Fernsehen verfilmt. Nicht von ungefähr lautete der Filmtitel Nur der Freiheit gehört unser Leben.
Die Bedeutung des Liedes nach 1945
Das Lied wurde nach 1945 schnell zur ›Erkennungsmelodie‹ derjenigen, die keinen Hehl daraus machen wollten, dass sie dem untergegangenen Reich nachtrauerten.
Beispiele:
1. In den 1950er Jahren wurde das Lied vorübergehend zur Parteihymne der Deutsche[n] Gemeinschaft (DG) – als die DG um ehemalige Mitglieder der 1952 verbotenen Sozialistische[n] Reichspartei (SRP) warb. Skurrile Fußnote: Der damalige Parteivorsitzende der DG, August Haußleiter, wurde 1980 einer der Bundesvorstandssprecher der GRÜNEN.
2. Auch der 1961 verbotene Bund nationaler Studenten (BNS) bekannte sich zu dem Lied. In einem Strafverfahren gegen Mitglieder des BNS bezeichnete der Gerichtsvorsitzende das Lied als ›typisch nationalsozialistisch‹. Die Äußerung zeigt, wie das Lied von der ›Kriegsgeneration‹ wahrgenommen wurde.
Diesem politischen Milieu entstammt auch der 1962 gegründete Jugendbund. Das ist den heutigen Mitgliedern nicht vorzuwerfen. Aber es erklärt, warum das Baumann-Lied damals zum ›Bundeslied‹ des Jugendbundes wurde. Der Jugendbund hat seit der Gründung einen weiten Weg zurückgelegt und etliche Spaltungen überstanden. Der heutige Freibund versteht sich als Teil der bündischen Jugend – und beruft sich auch auf das Erbe des bündischen Widerstands gegen das NS-Regime.
Zu den Freunden, die der Jugendbund nach der organisatorischen und inhaltlichen ›Zäsur‹ vor 25 Jahren gewann, gehörte der 1997 verstorbene einstige DDR-Dissident Rudolf Bahro. Kaum anzunehmen, dass Bahro den Hintergrund des vom Jugendbund gesungenen ›Bundesliedes‹ kannte.
Wie ist es zu erklären, dass der Jugendbund – trotz des Erneuerungsprozesses – an dem alten ›Bundeslied‹ festhält? Lediglich die dritte Strophe, in der von ›Feinden‹ die Rede ist, wurde gestrichen. Aber lassen sich die historischen Bezüge des Liedes so einfach beiseite räumen?
Hans Baumann – Verführter und Verführer
Diejenigen, die das Lied rechtfertigen, verweisen auf den ›jugendbewegten‹ Hans Baumann. Sie wenden sich gegen angebliche ›Bilderstürmerei‹ und negative Pauschalisierung. Tatsächlich pauschalieren sie selbst – nur umgekehrt.
Hans Baumann war 20 Jahre alt, als er das Lied verfasste. Er war ein Verführter und – als Mitarbeiter der Reichsjugendführung – zugleich ein Verführer. Seine jugendliche Begeisterung für den Nationalsozialismus ist auch im Zusammenhang mit der Empörung über den Versailler Vertrag und dessen Folgen zu sehen. Wer Hans Baumann gerecht werden will, darf diesen Aspekt ebenso wenig ignorieren wie die frühen politischen Zweifel Baumanns und seine spätere Abkehr vom Nationalsozialismus.
Agnes Biedermann weist darauf hin, dass es ab 1940/41 eine Wende in Baumanns Gesinnung gegeben habe. Auch Heike Nierenz berichtet von diesem politischen Zwiespalt Baumanns. Umso wichtiger ist es, zwischen den jugendbewegten Liedern und den politischen ›Bekenntnisliedern‹ Baumanns zu unterscheiden.
Hans Baumann hat sich nach 1945 von seiner Rolle im Nationalsozialismus und damit von seinen politischen ›Bekenntnisliedern‹ distanziert. Diese selbstkritische Haltung drückt sich auch in seinem späteren literarischen Schaffen aus. Deshalb können sich diejenigen, die das Lied Nur der Freiheit gehört unser Leben heute singen, nicht auf Hans Baumann berufen. Wer die Geschichte des Liedes und seines Verfassers kennt und das Lied dennoch singt, verweigert nicht nur Hans Baumann, sondern der gesamten ›Jugend unter dem Hakenkreuz‹ den Respekt. Diese Jugend wurde auch mit Hilfe der ›Bekenntnislieder‹ verführt. Sie hat – unabhängig von der persönlichen Schuld Einzelner – einen hohen Preis dafür bezahlt.
Über das ›Mitsingen‹
Es bedarf keiner Diskussion, dass das Singen des Liedes all denen, deren Angehörige bzw. Vorfahren unter dem NS-Regime verfolgt wurden, mehr als geschmacklos erscheinen muss. Dies allein hätte für den Freibund schon lange Grund genug sein müssen, sich von dem ›Bundeslied‹ zu trennen. Fehlt den Verantwortlichen des Jugendbundes – und nicht nur ihnen – dafür das Empfinden?
In meinem Beitrag hatte ich gefragt, ob das Lied auch von denen mitgesungen werden solle, deren Vorfahren unter dem NS-Regime gequält und ermordet worden seien. Daraufhin meldete sich ein ›rechtsintellektueller‹ Verleger, Götz Kubitschek, zu Wort. Meine Frage beantwortete er mit einer Gegenfrage. Er schreibt in seinem Blog: »Hat das je einer gefordert, dieses Mitsingen der Opfer?«
Es geht nicht bloß um ein Lied
Die ›Antwort‹ ist zynisch und anmaßend. Sie zeigt, dass es nicht bloß um ein Lied, sondern um grundsätzliche Fragen geht. Kann es sein, dass in einem Teil des ›rechtsintellektuellen‹ Milieus fehlende Empathie gar nicht als Mangel empfunden wird?
Der Verleger ist ein Kritiker unserer heutigen ›Erinnerungskultur‹. Hat die Kritik bei ihm zu einer emotionalen ›Sperre‹ gegenüber den Opfern geführt? Wer den Blick auf die Opfer verliert, beschädigt sich innerlich selbst – und lässt auf ein fragwürdiges Gesellschaftsbild schließen.
Auch heute, rund 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, dessen Gedenken nicht ohne Vergegenwärtigung der NS-Verbrechen möglich ist, und 25 Jahre nach dem Mauerfall, der Deutschland an den historisch-geographischen und kulturellen Ort in der Mitte Europas zurückgebracht hat, sind wir von einem reflektierten, humanen Selbstverständnis unserer Geschichte noch immer weit entfernt.
Es geht um den Umgang mit unserer Geschichte – und um die Wertvorstellungen, die wir unseren Kindern mitgeben. Ein Patriotismus, der den nationalsozialistischen Zivilisationsbruch am liebsten übergehen würde, ist unaufrichtig und unglaubwürdig. Zum Patriotismus gehört die Erschütterung vor den Abgründen der deutschen Geschichte. Wer sich dieser Wahrnehmung verweigert, bedient sich der Geschichte selektiv. Er betreibt damit die gleiche Instrumentalisierung von Geschichte, die er anderen vielleicht vorwirft.
Patriotismus
Vor einigen Wochen lernte ich in Berlin im Rahmen einer Veranstaltung den ehemaligen Lehrer Rüdiger Lancelle kennen. Er kommt aus der ›bündischen Jugend‹ und gehört der bereits erwähnten Deutsche[n] Gildenschaft an, deren Gastrecht auf der ›Burg Ludwigstein‹ im vergangenen Jahr umstritten war.
Als Student war Rüdiger Lancelle im Sozialistischen Deutschen Studentenbund (SDS) aktiv gewesen. Nach dem Bau der Berliner Mauer half er DDR-Bürgern bei der Flucht. Darüber – und über seine spätere politische Arbeit – sprach er am 7. November 2014 auf der Veranstaltung in Berlin.
Am nächsten Tag beteiligte sich Rüdiger Lancelle an einer Kranzniederlegung zu Ehren der Mauertoten. Dann fuhr er zurück in seine Heimatstadt Cochem, um an einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Novemberpogroms 1938 teilzunehmen. Dort waren aufgrund seiner Initiative vor vielen Jahren zwei Gedenktafeln eingeweiht worden: 1988 eine Tafel für die zerstörte Synagoge; 1998 eine Tafel für die ermordeten jüdischen Bürger. Rüdiger Lancelle gibt ein Beispiel für die Wahrung des kulturellen Gedächtnisses unserer Gesellschaft – und für einen glaubwürdigen und aufrichtigen Patriotismus.
Zu seinem Vortrag waren auch Mitglieder des Freibundes gekommen. Ob sein Beispiel für sie ein Anlass sein kann, sich von einem ›unreflektierten Traditionalismus‹ zu lösen? Dann könnten auch sie anderen ein Beispiel geben.
Wer soll die Erinnerung in unserem Land bewahren, wenn nicht diejenigen, die sich um ein sensibles Geschichtsverständnis bemühen?