von Gunter Weißgerber

Nun also auch Theo Waigel. In verschiedenen Interviews und Talkshows drückt er sein Bedauern darüber aus, »… dass wir die SED nicht verboten haben«. Wie das? Der konservative Bayer ist als grundgesetzfest bekannt, als Realpolitiker ebenso. Theo Waigel weiß um die zivilisatorische Errungenschaft des Parlamentarismus, die Parteienverbote durch Parlamente ausschließt. Keine Partei, kein Parteienbündnis vermag Konkurrenz zu verbieten. Über das Auf und Ab von Parteien hat das Wahlvolk das letzte Wort. Das muss auch so bleiben. Zudem ist es dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, die Verfassungswidrigkeit von Parteien festzustellen. Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung können das im speziellen Fall in Karlsruhe beantragen, entscheiden können sie es nicht. Als politischen Akteuren fehlt ihnen naturgemäß die Objektivität, die dem Bundesverfassungsgericht nach dem Grundgesetz zukommt.

In der DDR mussten Gründungen von Parteien und Vereinen beim Minister des Inneren beantragt werden. Der beschied dann so, wie es der SED politisch in den Kram passte. Initiativen aus der parteilosen Bevölkerung gebührte allergrößtes Misstrauen. Einen speziellen Rechtsweg gab es nicht.

In Erinnerung dürfte vielen Zeitgenossen noch die Anmeldung des ›Neuen Forums‹ am 19. September und dessen Zulassung am 8. November 1989 sein. Die diesbezügliche Forderung der Montagsdemonstranten lautete »Neues Forum zulassen!«. Wäre die DDR eine Demokratie gewesen, hätte es sich mit der Anmeldung beim Registergericht die Sache verwaltungstechnisch erledigt. Die Meinung der Konkurrenz wäre interessant, jedoch nicht mitbestimmend gewesen.

»Man hätte die SED verbieten sollen!« … einer von den mit großer Verve vorgetragenen eigentlich Hilflosigkeit ausdrückenden Sätzen, die einen Standpunkt postulieren und tatsächlich Hilflosigkeit ausdrücken.

Nach 1945 war das einfacher. Die Alliierten setzten als Sieger neues Recht und verboten die NSDAP. 1989/90 kam keine Besatzungsmacht mit eigener Rechtsetzung. Recht leben und es setzen, dass mussten die Deutschen danach schon selbst demokratisch tun.

Wie hätte denn Wer ab 1989 die SED verbieten wollen und können? Ein Blick auf die handelnden Personen und Institutionen:

  • Erich Honecker, das Politbüro, die SED-Führung oder die DDR-Regierung? Denen wäre es nicht in den Sinn gekommen, dass ihre Partei verboten gehört.
  • Egon Krenz, das Politbüro, die SED-Führung oder die DDR-Regierung? Auch denen wäre das nicht in den Sinn gekommen.
  • Hans Modrow, Gregor Gysi, die SED-PDS-Führung und die DDR-Regierung? Eine aberwitzige Vorstellung. Denen ging es um die Rettung der Partei und ihres Vermögens –nötigenfalls unter Verzicht ihres Staates, wie Erich Loest treffend feststellte.
  • Der ›Runde Tisch‹? Das Gremium war mehrheitlich mit SED, Blockparteien, DfD und Kulturbund zusammengesetzt. Der ›Runde Tisch‹ hat so manches beschlossen, das Verbot der SED wäre nicht von ihm ausgegangen. Diesen Beschluss als kommende Aufforderung zum Handeln musste der DDR-Innenminister nicht fürchten.
  • Die am 18. März 1990 freigewählte Volkskammer? Die baute die DDR zu einem Rechtsstaat um. In Rechtsstaaten können Parteien/Fraktionen politische Konkurrenz nicht verbieten. Nach welchem Recht hätten sich in der Volkskammer überhaupt auf einen SED-PDS-Verbotsantrag einigen können? Nach der noch gültigen DDR-Verfassung? Nach dem in der DDR noch nicht gültigem Grundgesetz? Bei genauer Betrachtung schied das alles aus.
  • Das ›Oberste Gericht der DDR‹? Wie das? Die personelle Besetzung stammte aus straffen SED-Zeiten, Richterüberprüfungen auf der Grundlage eines noch nicht existenten Stasiunterlagengesetzes harrten noch der demokratischen Erfindung. An dem Problem laborieren unsere östlichen Nachbarn in Polen heute noch. Sie versäumten nach 1989 die Richterüberprüfungen analog dem deutschen Verfahren und wollen das Problem der belasteten Richter dreißig Jahre später über Regeln zur Altersgrenze lösen. Was die EU nicht einmal im Ansatz begreift bzw. zu begreifen gewillt ist.
  • Die Regierung de Maiziere? Unmöglich! Die Regierung war demokratisch gewählt. Für sie galt dasselbe wie für die freie Volkskammer. Regierungen können Parteien nicht verbieten. Regierungen sind selbst Partei.
  • Der gesamtdeutsche Bundestag per Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach dem 3. Oktober 1990 beim Bundesverfassungsgericht? Karlsruhe hätte dem sicher nicht stattgegeben. Kurz vorher beschied es die Anträge von Bündnis’90 und PDS auf getrennte Wahlgebiete zur Bundestagswahl positiv. Um den unterschiedlichen Entwicklungen in West- und Ostdeutschland Respekt zu zollen.

Alles schon vergessen? An diesem Punkt bliebe anzumerken, Union und FDP waren alles andere als unglücklich, dass der SPD-Spaltpilz SED-PDS parlamentarisch erhalten blieb. Auch Theo Waigel sollte das noch in Erinnerung haben.

  • Die gesamtdeutsche Bundesregierung ab Herbst 1990? Siehe gesamtdeutscher Bundestag.

Leicht zu erkennen: das SED-Verbot war mental wünschenswert, eine Chance hatte es nicht. Auch ich wäre damals beim SED-Verbot sofort dabei gewesen.

Inzwischen weiß ich mehr. Wir wären an unseren Maßstäben gescheitert. Weil wir gerade keine Umpolung von Diktatur, sondern Freiheit und Demokratie haben wollten. Zur Demokratie gehört das Aushalten anderer politischer Strömungen und Meinungen.
Auf einem anderen Blatt steht, ob diese anderen Strömungen und Meinungen Grundlage gemeinsamer Politik werden sollten. Was ich verneine.

Mit dem heutigen Abstand von dreißig Jahren wäre es sogar psychologisch kontraproduktiv gewesen, die SED und ihre Nachfolger zu verbieten. Wir sehen es aktuell am Erfolg der AfD. Je stärker die AfD als Paria durch die Medien geschleift wird, je länger sich die Bundestagsmehrheit der sachlichen Auseinandersetzung mit der AfD widersetzt und je länger sich keine noch so kleine Bundestagsmehrheit für eine/n AfD-Vizepräsidenten findet, um so massiver die kommenden AfD-Wahlergebnisse.
Wäre die SED nach 1990 verboten worden, sie wäre viele Jahre eher in großer Fraktionsstärke im Bundestag aufgetaucht.

 

 

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