von Boris Blaha
Klimaschutzbewegung, Naturschutz-, Tierschutz-, Umwelt-, Ökologiebewegung, Friedens-, Flüchtlingsbewegung, Frauen-, Schwulen-, Lesben-, befreit die Irren aus den Psychiatrien-Bewegung, Anti-autoritäre-, Anti-Atom-Bewegung, Befreiungs-, Dritte-Welt-, Jugend-, Alternativ-, 68er- und Studentenbewegung. Bewegungen, so weit das Auge reicht. Sie sind uns heute schon so selbstverständlich geworden, dass wir das Ungewöhnliche daran kaum noch wahrnehmen. Fast scheint es, als könne man gar nicht anders leben, als Teil einer Bewegung zu sein. Wer am Rande stehen bleibt, dem Treiben staunend zusieht, kann nur ein Abgehängter, ein Zurückgebliebener, ein ewig Gestriger sein. 1980 wurden die Grünen als politische Partei gegründet, 1983 gelang ihnen erstmalig der Einzug in den Bundestag, die Bewegungen hatten nun auch eine politische Repräsentanz und zu Anfang der achtziger Jahre gab es eine gewisse Hoffnung, dass aus den Bewegungen, die die Grünen repräsentierten, auch eine politische Partei werden könnte. Zumindest war seinerzeit der Unterschied zwischen Partei und Bewegung noch Teil der öffentlichen Auseinandersetzungen.
von Gunter Weißgerber
Im Vertrauen auf die Brüder und Schwestern im Westen des Vaterlandes und die Institutionen des Grundgesetzes votierten am 18. März 1990 die meisten Ostdeutschen für den schnellen Beitritt nach GG 23. Sie wollten schnell und unwiderruflich in einem Staat leben, der sich an seine zivilisatorisch und demokratietheoretisch hochentwickelten Regeln hält und mit dessen Vertrags- und Bündnisverpflichtungen in EWG und NATO Sicherheit vor einer Demokratie- und Freiheitsrückabwicklung von Moskau aus oder durch die gut vernetzten Reste von SED und MfS bot.
Spätestens am 19. August 1991 bekamen diese Ostdeutschen nachhaltig recht. In Moskau wurde geputscht. Wäre der Putsch geglückt und hätte die DDR zu dem Zeitpunkt noch existiert, die Falle wäre zugeschnappt. 1953, 1956, 1968 hätten blutig grüßen lassen.
Das Vertrauen in die gemeinsame Bundesrepublik des 3. Oktober 1990 war gerechtfertigt.
von Eckhard Stratmann-Mertens
Nach jahrelangen Auseinandersetzungen in der Großen Koalition wird nun das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz Anfang 2020 in Kraft treten; es wurde im Rahmen eines umfassenden Gesetzespakets zur Migration (›Migrationspaket‹) am 7. Juni 2019 vom Bundestag und am 28. Juni vom Bundesrat beschlossen. Das Gesetz soll die gezielte Anwerbung und Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, d.h. Nicht-EU-Staaten, fördern und steuern und das bestehende Aufenthaltsrecht liberalisieren und systematisieren. Im Vorspann des Gesetzes werden als zu lösende Probleme der Fachkräftemangel in vielen Branchen und Regionen herausgehoben, der aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung unseren Wohlstand und die Stabilität unserer sozialen Sicherungssysteme gefährde.
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