von Aram Ockert
AFD(P), Bündnis mit Faschisten, Nazi-Freunde. Die Kreativität und der Hass gegen CDU und FDP schießen munter ins Kraut. Innehalten ist angesagt und ein kritischer Blick auf uns selbst, die wir über die Ereignisse am 5. Februar zu Recht empört waren.
Gibt es noch einen Zweifel, dass wir es mit der AfD als einer Wiedergängerin der NSDAP zu tun haben?
Ist nicht völlig ausgemacht, dass Björn Höcke heute das Gesicht des Faschismus in Deutschland ist?
Erklärt sich nicht darüber die große Empörung über den Erfurter-Tabu-Bruch?
Viele Fragen, wo doch die Antworten schon feststehen. In Hamburg z.B. gilt jede lauthals vorgetragene Parole – Merkel muss weg – schon als Beweis, dass der oder die Ruferin Faschist:in ist. Würde man sich die Mühe machen und in Kreisen, wo Antifa gleichgesetzt wird, mit der Bereitschaft, über jede nach rechts abweichende Meinung sofort in den Zustand maximaler Empörung zu geraten, nachzufragen, ob Hans Georg Maaßen oder Friedrich Merz Faschisten seien, so wäre die Antwort vermutlich ein Ja.
von Gunter Weißgerber
Am 8. Februar 2020 betrat die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland zentralistisches Neuland. Und mit ihr taten das Union und SPD.
Über 25 Jahre lang seit 1990 wurden den SPD-PDS-Kritikern innerhalb der SPD die hehren föderalen Grundsätze der Bundesrepublik vorgehalten: – Landesregierungen dürfen durch die Bundeseben nicht zum Rücktritt aufgefordert werden. Die Strafandrohung gemäß Paragraph 106 StGB liegt bei bis zu 5 Jahren. - Bundesparteien haben keine Durchgriffsrechte in ihre Landesparteigliederungen.
Im Ergebnis fielen mit Sachsen-Anhalt beginnend viele SPD-Landesverbände um und kooperierten einträchtig mit den Erben Ulbrichts und Honeckers, die sich bis heute auf Gewährsleute des ehemaligen MfS stützen.
Was bis zum 8. Februar für den Umgang mit der Partei ›Die Linke‹ galt, nämlich die Akzeptanz der föderalen Regeln der Bundesrepublik, gilt nun im Umgang mit der AfD nicht mehr. Die Bundeskanzlerin und mit ihr die Große Koalition verletzten das föderale Gefüge der Bundesrepublik empfindlich.
von Herbert Ammon
I.
Was sich seit dem 5. 2. 2020 in Thüringen abspielt, ist ein Lehrstück in demokratischer Theorie und Praxis. Was immer man vom demos und seiner Befähigung zur Herrschaft (kratía) halten mag – bitte sehr: wir sind hier nicht in der der Aufführung eines Stückes von Aristophanes –, der Theorie (und dem Grundgesetz nach) beruht unsere politische Ordnung auf dem Prinzip der Volkssouveränität. Etwas anders ausgedrückt: Das Volk (Wer ist das Volk? ›Wir sind das Volk!‹ Wer ist Wir? We, the people!? Das Deutsche Volk gemäß Präambel des GG?) übt seine Macht (krátos) aus, indem es über sich selbst herrscht. Den theoretischen Zirkel durchbrechen allein die Staatstheoretiker oder eben – gemäß marxistischer Theorie – die real Herrschenden.
In der DDR war das theoretische Problem, ehe sie vor dreißig Jahren an einer – von den Sowjets (=Rätedemokraten) unter Gorbatschow erlaubten – Volkserhebung zugrunde ging, in der Praxis vorbildlich gelöst: Es herrschte die Partei als Vorhut des werktätigen Volkes. Ein paar Sitze in der Volkskammer und Posten auf Bezirksebene bekamen auch die anderen Parteien ab, von der CDU bis hin zur NDPD. Damit war die Einheit von Volk und Staat verwirklicht und garantiert. In den Anfangsjahren des ersten sozialistischen Staates auf deutschem Boden gebrauchten seine Theoretiker auch den Begriff ›Volksdemokratie‹.
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