von Boris Blaha
Als am Abend des 24. September 2017 die Wählerstimmen erst hochgerechnet und später ausgezählt worden waren, hatte die Spitzenkandidatin der Union, Frau Dr. Angela Merkel, das schlechteste CDU-Bundestagswahlergebnis seit vierundsechzig Jahren erzielt. Lediglich bei der allerersten, unter erheblich erschwerten Bedingungen stattgefundenen Wahl von 1949 war das Ergebnis noch schlechter gewesen. Das Urteil der Wähler war unmissverständlich, aber Frau Dr. Merkel wollte und konnte es nicht verstehen.
von Markus C. Kerber
Zum Zorn über die Unterlassungen im Zusammenhang mit dem seit 2015 kaschiert insolventen Finanzdienstleister Wirecard gesellt sich das Unverständnis darüber, dass besagtes, mittlerweile insolvent gemeldetes Unternehmen immer noch zum DAX, also jenem deutschen Börsenindex, der für höchste Bonität und größte Sicherheit gegenüber Anlegern in Aktien bürgt, gehört. Ein spätkarnevalistischer Scherz?
Spät, viel zu spät regt sich nun die Politik. Die Vorsitzende des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag will wissen, wann, wer, was wusste und warum nicht früher gehandelt wurde. Dass im Falle Wirecard zuvörderst die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young zu Selbstzweifeln ob ihrer Prüfungsmethode Anlass hat, ist so offenkundig, dass man sich fragt, warum über die Haftung von Wirtschaftsprüfern für erkennbar falsche Testate erst heute diskutiert wird. Indessen geht die organisierte Verantwortungslosigkeit und die organisierte gegenseitige Schuldzuweisung bislang weiter.
von Wolfgang Rauprich
Jede Regierung eines Staates hat die Aufgabe, seine Bürger bestmöglich zu schützen und deren Interessen wahrzunehmen. Es ist ihre Pflicht im Sinne der Staatsbürger zu handeln und Gefahren – zum Beispiel bei Katastrophen, wirtschaftlichen Depressionen, diplomatischen Verwicklungen, Kriegen, anderen schwerwiegenden Störungen des öffentlichen Zusammenlebens und eben auch bei epidemischen Krankheitsausbrüchen – möglichst abzuwenden. Es obliegt dem Staat, nach Einschätzung der jeweiligen Gefahrensituationen und -potentiale, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die Bürger möglichst gering zu halten. Das kann auch dazu führen, dass ansonsten als selbstverständlich geltende Bürgerrechte eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen müssen dann detailliert begründet und der zeitliche Rahmen, in dem sie gelten sollen, muss benannt werden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind hierzu alle notwendigen Grundsätze verankert, an die sich die Regierungen dieses Landes und ihre Organe zu halten haben.
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