von Ulrich Schödlbauer
»Angenommen…« – »Ja?« wirft B ein, es klingt wie eine Drohung, aber das bleibt eine bloße Annahme –, »angenommen, ich nehme die Wahl an, nehmen die anderen dann an, dass ich gewählt bin oder fallen sie über mich her, weil sie annehmen, dass ich die Verweigerung verweigert habe und sie einer solchen Verweigerung die Zustimmung verweigern müssten, vulgo: sie nicht dulden wollen? Bin ich also angenommen? Falls ja: werde ich angenommen als einer, der annahm, dass er annehmen dürfe, was anzunehmen ihm angetragen wurde, nachdem er einmal bekundet hat, dass er annehme, anzunehmen sei die Pflicht des Gewählten, zumindest dann, wenn unter der Annahme gewählt wurde, dass er annehmen werde, weil er die Annahme im voraus zugesichert hat?
von Aram Ockert
Wenn in einer Phönix-Runde, der ehemalige Generalsekretär und CDU-Linke Ruprecht Polenz, in einer Nebenbemerkung davon spricht, dass die Union zur Linken keinen normalen Kontakt pflegen kann, weil diese sich immer noch nicht mit den Opfern der SED-Herrschaft ausgesöhnt habe, so zeigt das krasser das Dilemma der Union, als wenn Friedrich Merz – ungefähr zum selben Zeitpunkt – die Gleichung von links gleich rechts aufmacht.
Was da der Linken als Manko angekreidet wird, betrifft womöglich CDU- und FDP-Ost mehr, als es die Linke – wo sie einst SED war – noch betrifft. Sie hat mit Sicherheit viel mehr Aufarbeitung ihrer Einbindung in die DDR betrieben, als es die früheren Blockparteien jemals für nötig befunden haben.
von Gunter Weißgerber
Am 5. Februar 2020 löste Thomas Kemmerich (FDP) den geschäftsführenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Die Linke) ab. Es war ein den parlamentarischen Regeln entsprechender demokratischer Vorgang.
Das Kabinett Ramelow I wurde bekanntlich am 27. Oktober 2019 abgewählt. Seitdem repräsentierte Bodo Ramelow den Freistaat Thüringen geschäftsführend auf Landesebene und im Bundesrat. Eine Koalitionsbildung auf Mehrheitsbasis gelang ihm nicht. Die von ihm favorisierte Minderheitskoalition aus Die Linke/SPD/Die Grünen erarbeitete infolgedessen einen Minderheitskoalitionsvertrag, zu dessen parlamentarischer Umsetzung immer mindestens vier Stimmen aus den oppositionellen Fraktionen notwendig gewesen wären – ein höchst problematisches Verfahren, welches in Bälde zu Neuwahlen geführt hätte.
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