von Ulrich Schödlbauer

Teil 1: Die Freiheit des Einzelnen

  1. Liberalismus ist die Freiheit Mensch zu sein.

  2. Die Freiheit Mensch zu sein beruht auf der Freiheit des Urteilens, der Freiheit der Rede, der Freiheit des Handelns, der Freiheit sich zusammenzuschließen und der Freiheit der Bewegung.

  3. Die Freiheit des Urteilens enthält den Anspruch, wahrhaftig zu denken, zu empfinden und zu leben und damit die entschiedene Absage an alle Institutionen der Massenbeeinflussung, deren Aufgabe darin besteht, die Verstehensweisen des Individuums propagandistisch zu überschreiben und so seine Erwägens- und Ermessensspielräume zu verengen.

  4. Die Freiheit der Rede enthält die entschiedene Absage an alle Formen verbaler und nonverbaler Zensur. Dies gilt für den zwischenmenschlichen Bereich ebenso wie für den Bereich öffentlicher Kommunikation und Verständigung.

  5. Die Freiheit des Handelns besteht darin, das eigene Handeln selbst zu bestimmen, das heißt, nach eigenem Ermessen Entschlüsse zu fassen und das Handeln an ihnen auszurichten.

  6. Die Freiheit sich zusammenzuschließen bedeutet die Freiheit der Individuen zu kooperieren, soll heißen, gemeinsame Interessen zu finden, zu entwickeln, zu artikulieren und zu verfolgen.

  7. Des weiteren bedeutet sie: Allen Formen des institutionalisierten Zusammenlebens muss ein Freiheitsmoment zugrunde liegen, das es dem Einzelnen erlaubt, sich, das heißt, den eigenen Sinn für Recht und Unrecht sowie die eigenen Bedürfnisse und Interessen in ihnen zu erkennen und aufgehoben zu sehen.

  8. Die Freiheit der Bewegung ist die Freiheit sich physisch und mental ungehindert zu bewegen, Handlungs- und Aufenthaltsräume selbst zu bestimmen und den eigenen Lebensrahmen zu wählen, das heißt ein Leben entsprechend der eigenen Werteskala und gemäß den daraus entspringenden Wünschen und Überzeugungen zu führen.

  9. Die Freiheit Mensch zu sein entspricht dem Recht des Individuums, ein menschenwürdiges Leben zu führen.

Teil 2: Staat und Gesellschaft

  1. Das Recht des Individuums darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen, schließt das gleiche Recht aller anderen Individuen ein.

  2. Liberalismus ist die Verpflichtung des Einzelnen und der Institutionen darauf, allen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu erlauben und im gegebenen Rahmen zu ermöglichen.

  3. Liberalismus ist weder eine abstrakte Gleichheitsideologie noch eine Ideologie der Verantwortungslosigkeit, die den Einzelnen von der Haftung für die Folgen seines Tuns freistellt. Er vertraut darauf, dass die Ziele der Einzelnen und der Gemeinschaften in freier, ergebnis- und zustimmungsoffener Beratung und Abstimmung aller Beteiligten und Betroffenen gefunden und realisiert werden können.

  4. Er definiert Freiheit daher als einen Prozess, in dem es zu keinem Zeitpunkt darum geht, Maximalziele vorzugeben und gegen den Widerstand und die Interessen von Einzelnen und Gruppen durchzusetzen. Hingegen respektiert und verficht er die Aufgabe, dem Handeln Minimalstandards vorzugeben, die sich an den Notwendigkeiten des Selbst- und Fremderhalts bis hin zu Überlebensfragen der Gattung und ihrer Biosphäre orientieren.

  5. Liberalismus erkennt und bejaht die Notwendigkeit des Staates als klassischer Garant der Freiheit, als demokratisch-liberaler Rechtsstaat, als Hüter der Grundrechte des Einzelnen und der Gesellschaft.

  6. Liberale Demokratie beruht auf dem Grundsatz der Repräsentation. Die Form der Repräsentation wird durch die Prinzipien der Öffentlichkeit und der Personalität bestimmt. Nur so können Entscheidungen der Legislative und der Exekutive transparent und verantwortlich gefällt werden.

  7. Parlamentarische Demokratie ist kein Glaubensartikel, sondern eine lebendige, mit der Zeit gehende Institution. Im Zeitalter digitaler Kommunikation muss auch sie den gewandelten Ansprüchen des Souveräns an Vertretung und Mitbestimmung, insbesondere im Bereich der Parteienstruktur, Rechnung tragen.

Teil 3: Ökonomie, Kultur, Nation

  1. Alle freie Gesellschaft setzt eine freie, das heißt auf den Interessen und Entscheidungen von Individuen beruhende Ökonomie voraus. Die Selbsttätigkeit von Individuen in der Gesellschaft ist wesentlich ökonomisch, das heißt, durch die Notwendigkeiten der Selbsterhaltung des Einzelnen und der ihn tragenden Gemeinschaften und Organisationen bedingt.

  2. Freies Wirtschaften setzt die Existenz eines Ordnungsrahmens voraus, der das Handeln der Wirtschaftssubjekte vom Einzelnen bis zum Großkonzern mit Blick auf seine Folgewirkungen begrenzt. Eine Wirtschaftsordnung, die Einzel- und Gemeinwohl in einen Gegensatz bringt, ist auf mittlere und längere Zeit zum Scheitern verurteilt. Das gilt in beide Richtungen.

  3. Wirtschaftsliberalismus als Ideologie des freien Unternehmertums ist ein wirtschaftspolitisches Dogma. Liberalismus ist weder Ideologie noch Dogma, sondern das intellektuelle wie praktische Beharren auf der Idee der Freiheit.

  4. Es bedarf keines illiberalen ›Gemeinschaftsdenkens‹, um den Wert gewachsener oder spontan sich bildender Gemeinschaften anzuerkennen. Liberalismus erkennt und bejaht die Notwendigkeit gewachsener Lebensgemeinschaften und ihrer ›Kultur‹. Dies gilt für die Institutionen der Ehe und Familie ebenso wie für die Nation.

  5. Der Begriff der ›Kulturnation‹ reflektiert den Zustand einer politisch geteilten Nation. Das allein sollte ausreichen um zu zeigen, dass mit ›Nation‹ stets die politische Nation und nicht die ethnische Einheit gemeint ist. Die politische Nation ist als Bürgernation, das heißt, als Gemeinschaft aller Bürger eines Landes zu betrachten, die sich seiner Verfassung verpflichtet wissen. Diese Verpflichtung begründet eine spezifische Verfassungskultur, innerhalb derer sich das politische Leben des Landes vollzieht.

  6. Die Verfassungskultur eines Landes ist stets Teil der allgemeinen Kultur, aus deren Voraussetzungen sie sich historisch herleitet und in die sie eingebettet bleibt. Auch die individuellen Persönlichkeitsrechte sind historisch-kulturellen Ursprungs und können nur innerhalb gewisser kultureller Muster gelebt werden.

Teil 4: Konkurrenz

  1. Vom Konservatismus unterscheidet den Liberalismus, dass er nicht jede Tradition für bewahrenswert hält. Vom aufgeklärten Konservatismus unterscheidet ihn, dass er vor allem Prinzipien für bewahrenswert hält und ihre lebensweltliche Ausgestaltung am wirkungsvollsten in der individuellen Teilhabe am kollektiven Geschehen aufgehoben sieht.

  2. Vom Sozialismus in seinen Spielarten – vom Kommunismus bis zum identitären Subventions-Multikulturalismus – unterscheidet sich der Liberalismus dadurch, dass er das verantwortlich vom Einzelnen gestaltete Leben als Anfang und Ziel aller Gesellschaftspolitik begreift.

  3. Vom elitären Egalitarismus unterscheidet den Liberalismus, dass er weder Menschheitsziele vorgibt noch deren Durchsetzung gegen den Mehrheitswillen der Bürgergesellschaft als Elitenprojekt voranzutreiben wünscht.

  4. Vom Öko- oder Gäazentrismus unterscheidet den Liberalismus, dass bei ihm der Mensch mit all seinen Ausprägungen, seinem Freiheitsbegehren, seinen Wünschen, Bedürfnissen und Notwendigkeiten im Mittelpunkt der Politik steht.

  5. Vom Postnationalismus der Globalisten unterscheidet den Liberalismus, dass er weiterhin an der Vorstellung einer eigenverantwortlich ihre Belange regelnden Bürgernation festhält. Verantwortliches Handeln bedarf klarer Grenzen und definierter Zuständigkeiten. Transnationales Handeln setzt die Sorge für das Wohlergehen und die Stabilität des Gemeinwesens nicht außer Kraft. Im Gegenteil: Es sind die stabilen, politisch, kulturell, ökonomisch gefestigten Gemeinwesen, auf denen die Hoffnungen der Menschen auf eine gelingende Zukunft beruhen.

 

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