von Wolfgang Rauprich
Jede Regierung eines Staates hat die Aufgabe, seine Bürger bestmöglich zu schützen und deren Interessen wahrzunehmen. Es ist ihre Pflicht im Sinne der Staatsbürger zu handeln und Gefahren – zum Beispiel bei Katastrophen, wirtschaftlichen Depressionen, diplomatischen Verwicklungen, Kriegen, anderen schwerwiegenden Störungen des öffentlichen Zusammenlebens und eben auch bei epidemischen Krankheitsausbrüchen – möglichst abzuwenden. Es obliegt dem Staat, nach Einschätzung der jeweiligen Gefahrensituationen und -potentiale, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die Bürger möglichst gering zu halten. Das kann auch dazu führen, dass ansonsten als selbstverständlich geltende Bürgerrechte eingeschränkt werden. Solche Einschränkungen müssen dann detailliert begründet und der zeitliche Rahmen, in dem sie gelten sollen, muss benannt werden. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind hierzu alle notwendigen Grundsätze verankert, an die sich die Regierungen dieses Landes und ihre Organe zu halten haben.
von Markus C. Kerber
Die Auseinandersetzungen um die Zukunft der EU haben mit dem ›historischen Kompromiss‹ über das Corona Wiederaufbau-Programm erst begonnen. Dieser ›Erfolg‹ von Angela Merkel und Ursula von der Leyen stand fest, bevor die Verhandlungen in Brüssel überhaupt begonnen hatten. Alle wussten: Das deutsche Gespann war zum Erfolg verurteilt und würde sich bereitfinden, statt den Gipfel zu vertagen, bereits jetzt im Windschatten der beginnenden Sommerpause das 750 Milliarden Programm durch die Brüsseler Schleusen zu bringen. Die Entscheidung war prinzipiell gefallen, nachdem die deutsche Kanzlerin in einer ihrer typischen Volten gegenüber Frankreichs Drängen auf gemeinsame Schulden und neue Einnahmen für die EU kapituliert hatte. Die seitdem nicht enden wollende Debatte, ausgelöst durch die angeblich sparsamen Vier, mittlerweile um Finnland erweitert, – war bestenfalls taktische Opposition. Denn selbst um Finnland erweitert konnte keiner der Regierungschefs der Länder Österreich, Schweden, Niederlande und Dänemark für sich in Anspruch nehmen, das deutsch-französische Kondominium zu sprengen. In Brüssel gab es auch kein ›Ringen‹, sondern vier Tage Schattenboxen. Insofern stand von vornherein fest, dass Ruttes Aufbegehren nur wahltaktischer Natur war und es ihm, wie allen anderen Politikern darum ging, gegenüber seinen Wählern in den Niederlanden, die zu 75 Prozent jede Form von Transferunion ablehnen, zu zeigen, dass er das Optimum herausgeholt habe.
von Ulrich Schödlbauer
Es fällt nicht schwer, der Republik einen unruhigen Herbst vorauszusagen.
Es gibt Menschen, die glauben zu wissen: Corona ist eine unglaubliche Bedrohung für die Welt. In diesem ›unglaublich‹ steckt ein gewisses Drohpotential – sowohl gegen diejenigen, welche die Bedrohung für real, als auch für jene, die sie für irreal halten. Was, wenn sich beide irren? Nicht möglich, sagt die Logik. Doch auch die Logik muss bei unsachgemäßer Verwendung weichen. Wer behauptet das? Die Logik, Dummerchen.
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