
Das Bundesverfassungsgericht hat den europäischen Institutionen seine Macht vorgeführt. Aber die operativen Folgen seines Urteils vom 5. Mai über die EZB-Anleihekäufe bleiben ungewiss.
Im Verlauf der zahlreichen Eurorettungsmaßnahmen wurde die Geduld des Bundesverfassungsgerichts häufig auf die Probe gestellt. Im Ergebnis winkte es alle Programme durch, sogar das OMT-Programm – und zwar trotz offenkundiger Zweifel an der Rechtmäßigkeit des EuGH-Urteils von 2015. So wurde das Urteilsmuster »Ja, aber« gemeinsamer Bestandteil nahezu aller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Euro-Fragen. Immerhin ging diese Zustimmung zu den unterschiedlichen Eurorettungsoperationen einher mit dem Postulat strenger Bedingungen: Alle Rettungsoperationen, die auf die Haushaltsrechte Einfluss haben würden (haushaltsrechtlicher Einschlag), mussten die finanzielle Inanspruchnahme Deutschlands absehbar begrenzen und zuvor dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Andernfalls konnten sie nicht wirksam werden.
von Wolfgang Schütze
Thomas Kemmerich hat erneut für Aufsehen gesorgt. Nicht ganz so jedes bisherige Maß sprengend wie Anfang Februar 2020, nachdem der Spitzenmann der Thüringer FDP mit den Stimmen von AfD, CDU und seiner eigenen Fraktion überraschend zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Amtsinhaber Bodo Ramelow erbleichte, nicht nur seine linken Genossen kämpften mit den Tränen. Danach schlug eine Welle der Empörung über dem verdutzt wirkenden Liberalen zusammen; der Hass der Hassbekämpfer betraf auch seine Familie.
von Gunter Weißgerber
Der 22. September 2013 markiert einen Paradigmenwechsel in der Binnensicht der Bundesrepublik, dessen Auswirkungen uns noch sehr lange beschäftigen werden.
Was geschah an diesem Tag? Die Union fuhr mit Angela Merkel mit 41,7 Prozent einen fulminanten Wahlsieg ein und war völlig berechtigt außer Rand und Band. Auch ich, damals noch Sozialdemokrat mit Parteibuch, war zufrieden. An einer so starken Union war für die SPD schwer vorbeizukommen und Rot-Rot-Grün auf Bundesebene vorerst passe.
Die gesamte Union war an dem Abend aus dem Häuschen und einer schien es besonders zu sein. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe verband den Unions-Sieg mit der Nationalflagge – was für Merkels Vorgänger im Amt der Bundeskanzler bis dato selbstverständlich war. Zur Deutschen Einheit 1990 kam es mit mehrheitlichem Volkswillen in den Farben Schwarz-Rot-Gold – den Farben der Freiheitskriege 1813-1815, des ›Hambacher Festes‹ 1832, den Farben der 1848er März-Revolution und der Frankfurter Nationalversammlung, der ›Weimarer Republik‹, der Bundesrepublik von 1949.
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