IV

Für eine vernünftige Urteilsbildung in Sachen Migration sind zwei Unterscheidungen unentbehrlich:
Erstens: die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Einwanderern und
Zweitens: die Unterscheidung von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit.

Erstens: Flüchtlinge sind einer Gefahr für Leib und Leben oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Menschenwürde entflohen und erhalten Bleiberecht für die Dauer der Gefahr. Für sie ist das Woher entscheidend: weg von der Gefahr! Einwanderer haben ihre Heimat dauerhaft oder auf Zeit verlassen, um anderswo bessere Lebenschancen zu finden. Entscheidend ist das Wohin: zum Glück, zu den besseren Lebenschancen. Die Migrationsforschung spricht von push- und pull-Faktoren. Für die Migranten selbst kann sich beides verbinden. Sie wollen etwa dem syrischen Bürgerkrieg entfliehen, aber unbedingt nach Deutschland oder Schweden, weil sie dort am kräftigsten unterstützt werden. Das ist ihnen auch nicht zu verübeln. Einen Rechtsanspruch haben sie aber nur auf Schutz und nicht auf Glück. Nothilfe muss immer den Vorrang haben vor Wohlfahrtshilfe. Die aufnehmenden Staaten unterscheiden bei der Gewährung von Bleiberechten ganz klar: Flüchtling oder Einwanderungswilliger?

Flüchtlinge bekommen grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Gefahr, zunächst meist drei Jahre, das bei fortbestehender Gefahr verlängert werden kann und bei gelungener Integration, wozu ein auskömmliches Arbeitsverhältnis gehört, ist die Einbürgerung nach fünf Jahren möglich. Weitere Bedingungen als die der Gefährdung werden nicht gestellt. Es ist insoweit auch in Ordnung, dass sie aus unseren Sozialsystemen finanziert werden. Einwanderer oder Arbeitsmigranten dagegen müssen eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Jedenfalls müssen sie eine Arbeitsstelle finden, von der sie leben können. Man kann auch verlangen, dass sie vor der Einreise Deutschkenntnisse erworben haben. Klassische Einwanderungsländer verlangen zudem einen Gesundheitsnachweis.

Flüchtlingen schützenden Aufenthalt zu gewähren ist eine Forderung der Humanität und das darf auch etwas kosten, oder: es muss sich nicht lohnen. Obergrenzen darf es hier höchstens geben, wenn wirklich Überlastung des Gemeinwesens droht. Ultra posse nemo obligatur, niemand ist verpflichtet, mehr zu leisten als er kann. Diese Schutzverpflichtung gilt auch, wenn sie über sichere Staaten zu uns kommen – sofern sie nicht dort bereits Asyl beantragt haben.

Bei Einwanderern dagegen dürfen wir unsere Interessen geltend machen und auch Obergrenzen festlegen. Einwanderung muss sich auch für uns lohnen. Jedenfalls darf sie auf lange Frist nicht defizitär sein. Und immer muss gelten: Nothilfe hat Vorrang vor Wohlfahrtshilfe. Es ist ja schön, wenn wir Arbeitskräftemangel durch Zuwanderung kompensieren können. Wir sollten aber nicht aus dem Auge verlieren: Diejenigen Einwanderer, die sich besonders gut in unsere Arbeitswelt integrieren, sind die Qualifizierten. Sie werden manchmal in ihren Herkunftsländern unersetzbar sein und also dort spürbar fehlen, wie derzeit syrische Ärzte in Deutschland.

Deutschland hat sich nun ein Spezialproblem geschaffen, indem es jedem, der ankommt und Asyl beantragt, bis zum Entscheid eine Aufenthaltsgestattung und die Lebenshaltungskosten gewährt, was offenbar einen mächtigen Anreiz zum Kommen darstellt, auch bei völlig aussichtslosen Asylanträgen. Aber unsere Einwanderungsbedingungen sind sehr restriktiv. Deshalb beantragen diejenigen, die eigentlich einwandern wollen, Asyl. Daran haben wir uns so gewöhnt, dass wir bei Flüchtlingen ganz selbstverständlich annehmen, sie kämen um zu bleiben. Nach dem Ende des Bosnienkrieges sind aber die meisten Flüchtlinge zurückgegangen, es kann im Fall Syrien auch so sein. Und wir haben die Zuwanderung de facto ersetzt durch die Einbürgerung von integrierten Flüchtlingen auch dann, wenn die Hinderungsgründe für eine Heimkehr nicht mehr bestehen. Gegen diese Einbürgerung ist ja auch nichts einzuwenden, sobald Flüchtlinge für ihren eigenen Lebensunterhalt tatsächlich aufkommen. Unsere Interessen hinsichtlich der Lücken in unserem Arbeitsmarkt werden so aber kaum berücksichtigt. Das wäre aber die Aufgabe einer vernünftigen Einwanderungspolitik. Die deutsche Wirtschaft hat zunächst den Flüchtlingsstrom begrüßt. Sie sah da lauter potentielle Arbeitskräfte kommen. Inzwischen ist diese Euphorie verflogen. Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist viel schwieriger als die von angeworbenen Arbeitskräften. Etwa die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger sind derzeit Migranten, Tendenz steigend. Unsortierte Zuwanderung ist die unrentabelste Art, fehlende Arbeitskräfte zu gewinnen.

Noch schwerer wiegt aber, dass über Jahre hin diejenigen, die kein Bleiberecht bekommen konnten, trotzdem de facto hier blieben (es sind wohl zwei Drittel der Abgelehnten mindestens), so dass sich in Deutschland die irrige Auffassung namentlich unter Intellektuellen verbreitet hat, jeder, der kommt, dürfe bleiben und sollte auch bleiben dürfen. Weit verbreitet scheint auch die Auffassung, Grenzen, die nicht für alle Menschen durchlässig sind, seien eigentlich überholt und jedenfalls inhuman. Es kann aber keinen Staat ohne Grenzen und Grenzregime geben. Wo zwischen Staaten die Aufhebung der Grenzkontrollen vereinbart wird, muss das Grenzregime an die gemeinsamen Außengrenzen verlagert werden. Kontrollierte Grenzen sind einerseits aus demokratischen Gründen nötig. Die Einwohner wollen mindestens durch ihre Regierung entscheiden, wer kommt und bleiben darf. Sie sind aber auch aus staatsorganisatorischen oder bürokratischen Gründen nötig. Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt kann es immer nur in einem begrenzten Gebiet geben. Ich wiederhole: Der Sozialstaat schließt unkontrollierten Zuzug aus, da das unbegrenzte Ausgaben bei begrenzten Einnahmen zur Folge hätte. Und die Rechtssicherheit kann nur von Institutionen gewährleistet werden, die für ein definiertes Gebiet zuständig sind.

Und wie steht es mit den Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen? Manche behaupten, sie müssten den Flüchtlingen gemäß Genfer Konvention gleichgestellt werden, denn Hunger und Bomben töteten gleichermaßen. Bomben rechtfertigen aber gar nicht jenen Flüchtlingsstatus, denn der gilt nur für individuell Verfolgte. Sie rechtfertigen aber den minderen Status des subsidiären Schutzes, weil niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Lebensgefahr droht. Auch das ist so ganz in Ordnung. Jene Gleichsetzung von Hunger und Bomben ist aber aus ernsteren Gründen abwegig. Es kommen ja gar nicht die Hungernden zu uns. Und es gibt viele wohlerprobte Strategien gegen Hunger vor Ort: Bildung vor allem, Mikrokredite, Öffnung unserer Märkte für Produkte aus armen Ländern. Dagegen allerdings werden vor allem unsere Landwirte auf die Straße gehen. Die Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen aus fernen Ländern ist kein effektiver Beitrag zur Armutsbekämpfung dort oder zum Ausgleich des Gefälles zwischen Nord und Süd.

Gegen Krieg und Bürgerkrieg dagegen gibt es keine bewährten Rezepte und deshalb viele gescheiterte Bemühungen.

Ich wiederhole noch einmal: Von denen, die in Deutschland Asyl oder den Flüchtlingsstatus beantragen, wird durch unsere Behörden weniger als der Hälfte dieser Status zuerkannt. Ich möchte diejenigen, die aus unseren Angeboten für Nothilfe für sich etwas herausschlagen wollen, das ihnen nicht zugedacht ist, ausdrücklich keine Vorwürfe machen. Die Selbstachtung, die so etwas verachtet, ist nicht jedem gegeben, auch bei uns nicht. Dass da getrickst wird was das Zeug hält, nehme ich ihnen nicht übel. Aber uns Deutschen möchte ich den Vorwurf machen, dass wir uns hinters Licht führen, unsere Güte missbrauchen lassen und uns dabei auch noch als die besseren Menschen fühlen, während die Nutznießer unserer diesbezüglichen Naivität über uns lachen. Güte wird nur respektiert, wenn sie sich mit Strenge verbindet und nicht unter den Verdacht der Dummheit gerät. ›Die Deutschen kann man leicht betrügen‹, wenn sich das rumspricht, sind wir geliefert. Überall in der Welt wird derjenige verachtet, der sich über den Tisch hat ziehen lassen, und zwar auch von dem, der den Vorteil davon hatte. Der deutsche Staat darf sich nicht zum Gespött machen lassen. Und übrigens: Wer sich betrügen lässt, darf keine Dankbarkeit erwarten. Er wird als Trottel verachtet.

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