VII Und was muss nun geschehen?

Wir haben in unseren Zehn Thesen für ein weltoffenes Deutschland gefordert:

  1. Dass diejenigen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wird, auch umgehend Deutschland verlassen müssen. Dazu sind Rücknahmneabkommen mit den Herkunftsländern nötig.
  2. DDR-Bürger, die nach dem Westen gingen, mussten seinerzeit zunächst ein Aufnahmelager durchlaufen, in denen ihre Personalien erfasst und überprüft wurden, ob eine Anerkennung als Flüchtling (Verfolgter) erfolgte, was besondere Unterstützungen ermöglichte, oder ob lediglich eine Umsiedlung vorlag. Wir haben gefordert, dies auch bei Asylantragstellern so zu handhaben. Sie sollen in Aufnahmelagern bis zur endgültigen Entscheidung bleiben und gegebenenfalls von dort aus in ihr Herkunftsland zurückkehren oder abgeschoben werden, damit nicht länger Abgelehnte untertauchen und illegal hier bleiben. Wichtig ist, dass sich herumspricht: Nicht jeder, der kommt, darf auch bleiben.
  3. Zur Feststellung der Identität sollen auch Handys ausgelesen werden dürfen.

Diese drei Forderungen sind bereits erfüllt bzw. in der jetzigen Koalitionsvereinbarung vorgesehen.
Aus dieser Koalitionsvereinbarung referiere ich weitere Vorhaben, die ich hinter ›das heißt‹ in eigener Verantwortung kommentiere:

  • Die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft darf nicht überfordert werden, d.h. es dürfen nicht zu viele auf einmal kommen.
  • Die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen müssen berücksichtigt werden, d.h. es muss dem Eindruck entgegengewirkt werden, dass die Fürsorge für Migranten zur Vernachlässigung Alteingesessener (mit oder ohne Migrationshintergrund) führt. Manche Alteingesessene fühlen sich allerdings immer vernachlässigt. Die können unser Maßstab nicht sein.
  • Die Migration muss gesteuert und begrenzt werden, damit sich 2015 nicht wiederholt.
  • Erwünscht ist ein von den EU-Ländern gemeinsam durchgeführtes Asylverfahren an den Außengrenzen. D.h. aus allen EU-Ländern entsandte Beamte prüfen in den Aufnahmelagern der Länder mit EU-Außengrenzen die Asylanträge und schicken diejenigen zurück, die keine Aussicht auf Erfolg haben. Dazu gehört aber die Akzeptanz eines Verteilungsmechanismus für die vorläufig Anerkannten auf alle EU-Länder.
  • Die sogenannte Sekundärmigration, dass nämlich Migranten innerhalb Europas von einem Land ins andere reisen, soll verhindert werden. D.h. wer eigenmächtig mit oder ohne Registrierung das Ersteintrittsland verlässt oder nach Ablehnung eines Asylantrags in ein anderes EU-Land ausweicht, wird zurückgeführt oder abgeschoben. Es gibt diesbezügliche Ansätze, aber sie werden nur zögerlich unterstützt.
  • Es sollen Anreize beseitigt werden, Minderjährige vorzuschicken, damit die Familie nachkommen kann. Wir empfehlen zudem, dass Familienzusammenführung in beide Richtungen erwogen wird, also auch so, dass Minderjährige zu ihren Eltern zurückgebracht werden, wenn diese bekannt sind und sich in Sicherheit befinden.
  • Mit weiteren Herkunftsländern abgelehnter Asylantragsteller müssen Vereinbarungen zur Rücknahme getroffen werden. Mit den an die EU angrenzenden Ländern am Mittelmeer müssen Vereinbarungen getroffen werden, die das Schlepperunwesen und den Tod durch Ertrinken endlich beenden. Migrantenlager in diesen Ländern müssen dem UN-Flüchtlingswerk unterstehen und dessen Standards entsprechen. Auch hier gibt es zögerliche Anfänge.
  • Die Erwerbsmigration soll geregelt werden, d.h. die Anwerbung von Arbeitskräften nach dem tatsächlichen Arbeitskräftebedarf, statt darauf zu warten, dass irgendwann Flüchtlinge zu Facharbeitern ausgebildet sind.

Wenn das alles umgesetzt wird, werden wir einer vernünftigen Migrationspolitik erheblich näher gekommen sein. Das verlangt allerdings schwierige Verhandlungen sowohl innerhalb der EU als auch auf dem internationalen Parkett – und etwas Geduld.

(Vortrag in Wurzen am 7. Mai 2018 – Dieser Vortrag beruht auf zuvor veröffentlichten Texten:
1. »Einwanderung ist kein Menschenrecht« TSP 16.10.2015 (sic)
2. »Wir können uns keinen Schlendrian leisten« tsp-online 24.10.2015
3. »Was wir Migranten schulden und was nicht« FAZ 15.08.2016
4. »Unsere Güte wird missbraucht« Die Welt 03.01.2017 )

Vergleiche zudem:
E. Quistorp, R. Schröder, G. Weißgerber, Zehn Thesen für ein weltoffenes Deutschland und:
Eva Quistorp, Richard Schröder und Gunter Weißgerber: Weltoffenes Deutschland? Zehn Thesen, die unser Land verändern, Freiburg i. Breisgau (Herder) 2018, 144 Seiten, Rezension v. Ulrich Schödlbauer)

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