von Richard Schröder

I

Die Flüchtlingsfrage spaltet Deutschland, sie spaltet Europa. Während die einen mit hohem persönlichen Engagement eine Willkommenskultur pflegen, die jeden, der kommt, willkommen heißen möchte, sehen andere im Flüchtlingsstrom vom Herbst und Winter 2015/16 ein Staatsversagen. Sie befürchten Überfremdung. Dem entgegnet die andere Seite mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit oder des Rassismus oder gar des Faschismus. Darauf reagieren die Demonstranten von Pegida mit den kontaminierten Ausdrücken ›Volkverräter‹, bezogen auf die Regierenden, und ›Lügenpresse‹. Die Wahlerfolge der AfD, die sich von einer eurokritischen zu einer extrem migrationskritischen (neuerdings pauschal islamkritischen) Partei gewandelt hat, beweisen, dass das Unbehagen über die bisherige Migrationspolitik in der Wahlkabine stärker artikuliert wird als in der Öffentlichkeit, einschließlich der Parlamente. Das ist ein Missstand, der bereits das Parteiensystem Deutschlands beachtlich verändert und das Vertrauen in unsere politische Ordnung beängstigend erschüttert hat.Die Kölner Silvesternacht hat gezeigt, dass Befürchtungen angesichts des Migrationsstroms nicht unberechtigt waren. Prozentual mögen Migranten nicht häufiger kriminell sein als Einheimische. Aber es treten neuartige Formen von Kriminalität auf, die zu Recht schockieren.

Auf der anderen Seite haben maßlos artikulierte Überfremdungsängste wie die Angst vor einer ›Islamisierung des Abendlands‹ (mehrheitlich von Konfessionslosen artikuliert!) ein Klima befördert, in dem Brandstifter mit klammheimlicher Zustimmung rechnen konnten, wenn sie vorgesehene Migrantenunterkünfte anzündeten. Zum Glück ist es dabei noch nicht zu Todesopfern gekommen.

Wir wissen, dass die meisten Muslime in Deutschland keine Unschuldigen umbringen wollen. Aber es belastet uns, dass einige das wollen. Die Anzahl der ›Gefährder‹ hat sich von 750 im Jahre 2016 auf 1500 im Jahre 2017 verdoppelt. Dies Problem geht alle Muslime in Deutschland an.

Zwischen Auswanderung und Einwanderung besteht eine Asymmetrie, die namentlich aufgrund der deutsch-deutschen Erfahrungen leicht übersehen wird.

Es ist ein Menschenrecht, dass jeder Einwohner sein Heimatland verlassen darf. Es gibt aber kein Menschenrecht auf Einwanderung, schon gar nicht in das Land meiner Wahl. Das heißt, der Staat darf seinen Bürgern das Weggehen nicht prinzipiell verbieten. Aber kein Staat ist gezwungen, jeden, der kommen will, aufzunehmen. Die besonders beliebten Wanderungsziele könnten bei völlig ungeordnetem Massenzuzug ihre Vorzüge schnell verlieren.

Die Dinge liegen beim Staatsgebiet so ähnlich wie bei der Wohnung. Niemand darf mich in meiner Wohnung einschließen.

›Menschenrecht‹ heißt hier: das Recht auszuwandern ist sozusagen jedem Menschen angeboren. Das Recht einzuwandern muss dagegen verliehen werden von den Vertretern der dortigen Staatsbürger. Wem es verliehen werden darf und wem es verliehen werden muss, ergibt sich aus dem nationalen Recht und aus dem Völkerrecht, im Besonderen aus der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951. Für die Staaten der Europäischen Union gibt es zudem europäisches Recht zu Asyl und zu Flüchtlingen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Dem allen widersprach nur scheinbar die Erfahrung im geteilten Deutschland. Alle DDR-Bürger konnten sich ohne besondere Genehmigung in der Bundesrepublik dauerhaft niederlassen, wenn sie sie erreicht hatten.

Der Grund war nicht ein besonders großzügiges Einwanderungsrecht, sondern die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft im Grundgesetz (Art. 116). Demnach waren auch die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wogegen die SED Sturm gelaufen ist. DDR-Bürger waren für die Bundesrepublik keine Ausländer und deshalb auch keine Einwanderer, wenn sie kamen. Nachdem die innerdeutsche Grenze gefallen und vollkommen verschwunden ist, denken viele, so solle es auch weltweit sein. Sie übersehen: Türen von Gefängniszellen werden von außen verschlossen und hindern am Weggehen. Wohnungstüren dagegen werden von innen verschlossen und hindern am Eindringen. Entsprechend gibt es auch zwei Arten von Mauern und Zäunen.

Manche lehnen alle Zugangsrestriktionen an den Grenzen Europas oder Deutschlands als inhuman ab und reden mit Abscheu von der ›Festung Europa‹, die es zu vermeiden gelte. Dagegen stehen zwei Einwände. Der Schutz vor Kriminalität, also die innere Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die Sicherheitsbehörden wissen, wer sich im Lande aufhält. Der Attentäter vom Breitscheidplatz in Berlin ist mit vierzehn verschiedenen Identitäten durch Europa gereist. Inzwischen werden wohl europaweit dieselben Dateien für Fingerabdrücke Eingereister verwendet. Und zweitens: uneingeschränkt offene Grenzen und Sozialstaat schließen einander aus. Man kann nicht gleichzeitig alle aufnehmen, die kommen wollen, und allen – nicht nur den Staatsbürgern – das Existenzminimum eines blühenden Wohlstandsstaats garantieren, das ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens sehr vieler Länder beträgt. Das Existenzminimum kann nur denjenigen Ausländern in Deutschland gewährt werden, die einen berechtigenden Aufenthaltstitel erlangt haben, wozu ein Visum bekanntlich nicht genügt. Die Mindestvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel ist aber, dass sich die Person legal in Deutschland aufhält und nicht illegal.

Dagegen wird eingewendet: ›Kein Mensch ist illegal.‹ Der Satz ist erstens richtig. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Seine Existenz ist nie illegal. Zweitens aber vernebelt der Satz notwendige Unterscheidungen. Zweifellos können Menschen, die nicht illegal sind, Illegales tun und sich auch irgendwo illegal aufhalten. Wenn es den Unterschied zwischen legalem und illegalem Aufenthalt in Deutschland geben muss, muss der auch Konsequenzen haben.

Der illegale Grenzübertritt ist auch dann illegal, wenn dort nur Schilder stehen und kein Zaun oder gar eine Mauer mit Stacheldraht. Er wird nach dem Wortlaut des deutschen Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das Oberlandesgericht Koblenz hat allerdings in einem Urteil vom 14.2.2017 zum Grenzregime erklärt: »Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.« Darauf gehe ich später noch einmal ein.


II

Die Medien haben seit 2015 deutlich zu viele Beschwichtigungen geliefert, die vorhandene Ängste nicht wahrhaben wollten und zudem oft nicht wahrhaftig waren. Etwa diese: Migration hat es in Europa immer gegeben. Immer gab es zunächst Widerstände. Aber immer war sie schließlich für alle ein Gewinn. Das waren aber immer nur innereuropäische Wanderungen und die sind auch heute meist unproblematisch. Sie machen derzeit zwischen 50 und 70 Prozent der Zuwanderer nach Deutschland aus. Man braucht für Polen, Portugiesen oder Ukrainer keine Integrationsprogramme, die integrieren sich selbst. Aber auch fernöstliche Immigranten aus China, Vietnam, Korea lassen keine Integrationsprobleme erkennen. Überall in Europa aber gibt es erhebliche Integrationsprobleme mit Migranten aus islamischen Ländern.

Und trotzdem ist die Angst vor einer Islamisierung Deutschlands maßlos und übertrieben.

Von der deutschen Bevölkerung sind ca. 5,5 Prozent Muslime, andere Schätzungen sagen 7 Prozent. Allerdings sind diese 5,5 Prozent das Resultat einer Verdopplung innerhalb von 20 Jahren. Und unter den Neugeborenen sind bereits 10 Prozent Muslime. Und Schätzungen besagen, dass 2050 30 Prozent der deutschen Wohnbevölkerung Muslime sein werden. Das wird Deutschland mit Sicherheit verändern. Aber auch 30 Prozent könnten Deutschland nicht ›islamisieren‹, zumal die meisten Muslime in Deutschland das gar nicht wollen. Integrierte Muslime sagen nämlich: hoffentlich kommen nicht so viele aus unseren Heimatländern hierher, sonst wird es ja hier so wie zuhause. Eine solche Art von Islamisierung fürchten sie also.

Ebenso sicher ist freilich, dass es Muslime in Deutschland gibt, die erwarten, dass Deutschland, ja Europa auf lange Sicht muslimisch werden wird. Es sind gewaltige Anstrengungen namentlich in der Schule nötig, damit sich solche Ansichten in der nächsten Generation nicht verbreiten.

Es gibt nicht ›den Islam‹, denn auch diese Religion ist zersplittert in verschiedene Glaubensrichtungen, die sich zum Teil sogar bekämpfen, und zudem noch ethnisch zersplittert. Man muss aber leider feststellen, dass es unter den vielen Moscheevereinen, die oft von ihren Herkunftsländern finanziert und indoktriniert werden, keinen einzigen gibt, der einen liberalen Islam vertritt, der mit den zentralen Überzeugungen des Westens kompatibel ist, weil niemand ein solches Unternehmen finanziert. Hier muss noch sehr viel bedacht und geregelt werden.

Die Angst vor Ausländern ist in Deutschland dort am größten, wo es am wenigsten von ihnen gibt. Sachsen: 2,9 Prozent; Bayern: 10,3 Prozent; Berlin: 14,3 Prozent . Aber in München und Berlin mussten die Pegida-Demonstrationen mangels Beteiligung eingestellt werden. Offenbar sinkt die Angst vor Ausländern bei wachsender Erfahrung mit dem Ausländer nebenan.

Allerdings gibt es in einigen Großstädten im Westen und in Westberlin bereits Straßenzüge einer Parallelgesellschaft, in denen Polizisten zu hören bekommen: Macht euch fort, das hier ist unsere Straße. Dagegen hilft nur: umgehend Polizeiverstärkung anfordern, wie es ja auch Praxis ist. Übrigens sammeln sich in solchen Parallelgesellschaften immer diejenigen, die sich als Verlierer verstehen und in einer Art von Trotz nun die Integration verweigern zugunsten einer demonstrativen Rückwendung zu ihren Herkunftstraditionen, eine sehr bedenkliche Entwicklung, in der es zu Radikalisierungen in der zweiten oder gar dritten Generation kommen kann.

Manche sagen: die Franzosen und Briten haben in der Integrationspolitik völlig versagt, wir machen das alles jetzt besser. Dass uns das gelingt, ist noch nicht bewiesen. Derzeit gibt es die Ernüchterung, dass manche Migranten sehr viel anders reagieren als wir erwartet haben, nämlich nicht dankbar und integrationswillig. Denn sie sind oft mit Übererwartungen gekommen, die enttäuscht werden mussten. Wir haben sie wohl zunächst weithin nach dem Muster der Flüchtlinge gedeutet, die vor den Nazis um ihr Leben flohen. Wir pflegen ja nur von Flüchtlingen zu reden, obwohl weniger als die Hälfte derer, die da zu uns kommen, tatsächlich als Flüchtlinge anerkannt wird. Korrekter sprechen wir von Migranten.

Die gegenwärtigen Migrationsströme unterscheiden sich deutlich von früheren.

  1.  Verfolgte und Vertriebene waren bisher immer homogene Gruppen, Hugenotten, Böhmische Brüder, auch die Vertriebenen von 1945, auch die geflüchteten DDR-Bürger. Nun kommen sie aus vieler Herren Länder. Ausländer sind aber für andere Ausländer auch Ausländer. Deshalb gibt es nun neben dem Fremdenhass von Deutschen gegen Migranten zusätzlich den von Migranten gegen Migranten. Und kein einziger Hugenotte, Herrnhuter oder Vertriebener ist in zwei- bis dreihundert Jahren je auf die Idee gekommen, möglichst viele Unschuldige seines Gastlands umzubringen.
  2. Bisher sind arbeitsuchende Migranten wie die Ruhrpolen oder die Gastarbeiter sozusagen in den Arbeitskräftebedarf eingewandert. Sie wurden ja angeworben. Heute kommen sie nicht, weil unser Arbeitsmarkt nach ihnen ruft und sind großenteils für ihn zunächst und wohl auf sehr lange Zeit gar nicht qualifiziert. Die meisten Migranten der letzten Million haben keine abgeschlossene Berufsausbildung und sind zu einem exakt noch nicht erhobenen Anteil Analphabeten. Etwa die Hälfte der Flüchtlinge will auch gar keine Berufsausbildung absolvieren, sondern braucht das schnelle Geld, um entweder ihre Schulden bei den Schleppern zu bezahlen oder ihren Großfamilien das erwartete Geld zu überweisen. Diese Überweisungen sind übrigens in den Herkunftsländern ein gewichtiger Wirtschaftsfaktor und oft wirksamer als staatliche Entwicklungshilfe. Schätzungen über die Kosten der Migranten von 2015/16 divergieren stark. Manche rechnen über die nächsten 10 bis 20 Jahre allein für diese Million mit 150 bis 400 Milliarden minus per Saldo, also bei Berücksichtigung der Gewinne.
    Was wäre Berlin ohne die Hugenotten, heißt es. Da kamen aber berufliche Spezialisten aus dem damaligen Hochtechnologieland Frankreich in des Heiligen Römischen Reiches Streusandbüchse mit Fertigkeiten, die hier in Sumpf und Sand unbekannt waren.
  3. Und die Anzahl der Immigrationswilligen ist diesmal unabsehbar. Aufgrund von Befragungen wird geschätzt, dass ca. 500 Millionen aus Nahost, Mittelost und Afrika nach Europa kommen würden, wenn sie könnten. Daraus ergibt sich zwingend, dass Europa die Immigration kontrollieren und regulieren muss. Wer offene Grenzen Europas für alle fordert, die kommen wollen, will einige bekannte Tatsachen nicht wahrhaben.
  4. Der derzeitige Immigrationsdruck auf Europa ist aber auch zeitlich unabsehbar. Bisher waren Migrationsschübe zeitlich begrenzt, weil Verfolgungen und Vertreibungen, aber auch der Bedarf an Gastarbeitern zeitlich begrenzt waren.
  5. In einer Ausnahmesituation wie einem Bürgerkrieg im Nachbarland oder einer Naturkatastrophe kann jedes Land sehr viele Flüchtlinge irgendwie aufnehmen, notfalls durch Zwangsbewirtschaftung auch des privaten Wohnraums, wie nach 1945. Aber solche Überforderungen kann kein Land auf Dauer ertragen. Angesichts eines unbefristeten Migrationsdrucks müssen unsere Aufnahmekapazitäten unter Bedingungen dauerhafter Normalität, also ohne Zusammenbruch der üblichen Abläufe in Rechnung gestellt werden. Und da hat sich ergeben: eine Million Migranten jährlich überfordert Deutschlands organisatorische Möglichkeiten bereits massiv und führt zudem zu schwer kalkulierbaren, überwiegend ablehnenden Reaktionen der einheimischen Bevölkerung. Das Argument der Organisation Oxfam, arme Länder würden viel mehr Flüchtlinge aufnehmen als reiche, ist doppelt schief. Arm oder reich macht hier nicht den Unterschied, sondern Nähe und Ferne zu den Herkunftsländern. Die Nachbarn der zerfallenen Staaten bringen notgedrungen Hunderttausende als dauerhaftes Provisorium in quadratkilometergroßen Zeltlagern unter. Diese Lösung schließen wir für Deutschland aus. Oxfam unterstellt zudem, die beste Hilfe für Flüchtlinge sei, sie aus fernen Ländern zu uns zu holen. Aber stimmt das? Wir bezahlen für jeden Migranten, ehe er seinen Lebensunterhalt selbst verdienen kann, monatlich mehr als das jährliche Durchschnittseinkommen der Herkunftsländer (600 Euro). Von demselben Geld könnte in der Umgebung des Herkunftslands fünfzig Menschen geholfen werden statt einem bei uns. Als die (muslimischen) Rohingas aus Burma nach Bangladesh flohen, hat ein Politiker von Bündnis 90/Grünen gefordert, sie nach Deutschland zu holen. Der Vorschlag verschallte zu Recht. Denn sie wollen gar nicht tausende von Kilometern in ein Land mit fremder Sprache und Kultur verschifft werden, sondern unbehindert nach Hause. Hilfe für Flüchtlinge wird immer am besten und wirksamsten vor Ort, im Heimatland oder nahebei geleistet.

III Was sind die Ursachen für die gewaltigen Migrationsströme?

1. Man möchte an erster Stelle Bürgerkriege verantwortlich machen. Das ist nicht falsch. Aber die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge suchen Sicherheit im eigenen Land oder in Nachbarländern, weil sie sich dort besser zurecht finden als in fernen Ländern, deren Sprache sie nicht kennen, aber auch deshalb, weil viele kein Geld für Fernreisen haben – und Visa auch nicht. Denn Flüchtlinge haben zwar das Recht, ohne Genehmigung die Grenze zu überschreiten, die sie vor Verfolgung rettet. Sie haben aber kein Recht auf visafreies Reisen weltweit. Überall in der Welt ist ungenehmigte Einreise strafbar. Der Migrationsstrom des vorigen Jahres nach Europa lässt sich so aber nicht erklären. Denn jene Bürgerkriege, namentlich der in Syrien, waren gar nicht plötzlich heftiger geworden. Die Flüchtlinge kamen überwiegend aus Lagern in für sie sicheren Nachbarländern. Es ist deshalb auch nicht korrekt, wenn behauptet wird, wir hätten Flüchtlingen das Leben gerettet, indem wir sie aufnahmen. Ihres Lebens waren sie bereits in den Nachbarländern sicher. Wir sollten uns keine Lebensrettungsmedaillen an die Brust heften, die wir uns gar nicht verdient haben. Es muss ja auch nicht immer gleich um Leben oder Tod gehen. Wenn wir Flüchtlingen Schutz für die Dauer der Gefahr bieten, ist das Grund genug, sie aufzunehmen.

Der Grund für den Flüchtlingsstrom von 2015 war ein zwiefacher: da einige reiche Länder ihre Beiträge für das UN-Flüchtlingshilfswerk, das die Lager in den Nachbarländern Syriens unterhält, nicht geleistet hatten, mussten die Nahrungsmittelrationen gekürzt werden, nämlich von 1,60 Euro pro Tag und Person auf 0,80 Euro (zum Vergleich: bei uns bekommen Flüchtlinge bei freier Kost und Unterkunft täglich 4 Euro Taschengeld). Das löste den Flüchtlingsstrom aus. Ein bisschen erinnert das an den Februar 1990, als Leipziger Demonstranten drohten: ›kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, gehen wir zu ihr‹. Es waren die Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit, von wohlhabenden Ländern leichtfertig in Kauf genommen, die diesen Flüchtlingsstrom nach Europa ausgelöst haben. Nicht der niedrige Lebensstandard, nicht einmal das Leben in einem Flüchtlingslager allein löste Massenmigration aus, sondern die Hoffnungslosigkeit. So war es auch im Herbst 1989. Der Lebensstandard war in der DDR gar nicht akut gesunken, aber die Absage der SED-Führung an Gorbatschows Kurs löste Endzeitstimmung aus.

2. Als weitere Fluchtursache werden zumeist Hunger und Elend genannt. Auch das stimmt so nicht ganz. Bis zu uns gelangen nicht die Ärmsten. Denen kann, nota bene, nur vor Ort geholfen werden. Sie können die tausende Euro, die Schlepper verlangen, gar nicht aufbringen. Die zu uns kommen, sind sichtlich nicht unterernährt. Aus Afrika kommen vorwiegend Angehörige der (unteren) Mittelschicht, aus Nahost auch Besserverdienende. Oft legen Großfamilien zusammen, um einen Residenten in Europa zu haben, der sie unterstützt. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, wenn er seinen Lebensunterhalt hier selbst verdient. Es gibt erfreulicherweise Erfolge im Kampf gegen die lähmende Armut der Unterernährung. Das wird aber den Migrationsdruck nicht mindern, sondern die Zahl derer erhöhen, die sich die Reise nach Europa leisten können.

Die moderne Kommunikation zeigt auch dem hintersten Winkel dieser Welt, wie wir im nördlichen Westen leben. Und erfolgreiche Migranten in Europa telefonieren reichlich mit ihren fernen Verwandten. Dabei entstehen auch übertriebene Erwartungen an das, was Migranten hier erwartet. Schlepper streuen zudem Gerüchte. Jeder, der herkomme, bekomme ein Haus und 3000 Euro Begrüßungsgeld, so in Afghanistan, im Kosovo, in Tschetschenien und über den arabischen Sender Al Dschasira. Das erklärt die Enttäuschung mancher Migranten, die sich vom deutschen Staat betrogen fühlen, wenn sie das fälschlich Versprochene nicht bekommen. Menschenschmuggel ist übrigens heute für die organisierte Kriminalität einträglicher als Drogen- und Waffenschmuggel. Diese menschenverachtende Geldgier ist die Hauptursache für das massenhafte Ertrinken im Mittelmeer auf hochseeuntüchtigen Booten. Den Schleppern könnte das Handwerk gelegt werden, wenn alle Schlepperboote an die afrikanische Küste zurückgebracht würden und dort Lager existierten, in denen Anträge auf Asyl oder Einreise gestellt werden können. Die müssten unter der Regie des UN-Flüchtlingswerks stehen und vor örtlicher Willkür geschützt sein.

Im Hintergrund der Migrationsströme dürfte als mächtiger Motor die Bevölkerungsexplosion stehen. Die Kindersterblichkeit ist in den Herkunftsländern gesunken, nicht aber die Kinderzahl. Die Familienplanung hat noch nicht spürbar eingesetzt. Sie wird oft auch prinzipiell abgelehnt, manchmal mit machtpolitischen Begründungen: Geburtenüberschuss als Waffe. Es gab 1950 70 Mio. Araber. 2050 werden es 650 Mio. sein. Für die zweiten, dritten, fünften Söhne hinterlässt aber die Elterngeneration keine Arbeitsplätze. Sie müssten neu geschaffen werden. Das dürfte auch ein Grund dafür sein, dass aus Syrien, Irak und Afghanistan über siebzig Prozent der Migranten alleinstehende junge Männer sind.

Europa hatte im 19. Jahrhundert dasselbe demographische Problem. Viele junge Männer, die den elterlichen Hof nicht erben konnten, gingen in die entstehende Industrie, andere wanderten in die USA aus. Dort wurden sie zwar willkommen geheißen, aber nicht vom Staat mit Geld unterstützt. Sie mussten Ackerland im Wilden Westen urbar machen oder als Tellerwäscher anfangen. In Europa hat jeder Quadratmeter bereits einen Eigentümer und Maschinen waschen die Teller.


IV

Für eine vernünftige Urteilsbildung in Sachen Migration sind zwei Unterscheidungen unentbehrlich:
Erstens: die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Einwanderern und
Zweitens: die Unterscheidung von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit.

Erstens: Flüchtlinge sind einer Gefahr für Leib und Leben oder einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Menschenwürde entflohen und erhalten Bleiberecht für die Dauer der Gefahr. Für sie ist das Woher entscheidend: weg von der Gefahr! Einwanderer haben ihre Heimat dauerhaft oder auf Zeit verlassen, um anderswo bessere Lebenschancen zu finden. Entscheidend ist das Wohin: zum Glück, zu den besseren Lebenschancen. Die Migrationsforschung spricht von push- und pull-Faktoren. Für die Migranten selbst kann sich beides verbinden. Sie wollen etwa dem syrischen Bürgerkrieg entfliehen, aber unbedingt nach Deutschland oder Schweden, weil sie dort am kräftigsten unterstützt werden. Das ist ihnen auch nicht zu verübeln. Einen Rechtsanspruch haben sie aber nur auf Schutz und nicht auf Glück. Nothilfe muss immer den Vorrang haben vor Wohlfahrtshilfe. Die aufnehmenden Staaten unterscheiden bei der Gewährung von Bleiberechten ganz klar: Flüchtling oder Einwanderungswilliger?

Flüchtlinge bekommen grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht für die Dauer der Gefahr, zunächst meist drei Jahre, das bei fortbestehender Gefahr verlängert werden kann und bei gelungener Integration, wozu ein auskömmliches Arbeitsverhältnis gehört, ist die Einbürgerung nach fünf Jahren möglich. Weitere Bedingungen als die der Gefährdung werden nicht gestellt. Es ist insoweit auch in Ordnung, dass sie aus unseren Sozialsystemen finanziert werden. Einwanderer oder Arbeitsmigranten dagegen müssen eine ganze Reihe von Bedingungen erfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Jedenfalls müssen sie eine Arbeitsstelle finden, von der sie leben können. Man kann auch verlangen, dass sie vor der Einreise Deutschkenntnisse erworben haben. Klassische Einwanderungsländer verlangen zudem einen Gesundheitsnachweis.

Flüchtlingen schützenden Aufenthalt zu gewähren ist eine Forderung der Humanität und das darf auch etwas kosten, oder: es muss sich nicht lohnen. Obergrenzen darf es hier höchstens geben, wenn wirklich Überlastung des Gemeinwesens droht. Ultra posse nemo obligatur, niemand ist verpflichtet, mehr zu leisten als er kann. Diese Schutzverpflichtung gilt auch, wenn sie über sichere Staaten zu uns kommen – sofern sie nicht dort bereits Asyl beantragt haben.

Bei Einwanderern dagegen dürfen wir unsere Interessen geltend machen und auch Obergrenzen festlegen. Einwanderung muss sich auch für uns lohnen. Jedenfalls darf sie auf lange Frist nicht defizitär sein. Und immer muss gelten: Nothilfe hat Vorrang vor Wohlfahrtshilfe. Es ist ja schön, wenn wir Arbeitskräftemangel durch Zuwanderung kompensieren können. Wir sollten aber nicht aus dem Auge verlieren: Diejenigen Einwanderer, die sich besonders gut in unsere Arbeitswelt integrieren, sind die Qualifizierten. Sie werden manchmal in ihren Herkunftsländern unersetzbar sein und also dort spürbar fehlen, wie derzeit syrische Ärzte in Deutschland.

Deutschland hat sich nun ein Spezialproblem geschaffen, indem es jedem, der ankommt und Asyl beantragt, bis zum Entscheid eine Aufenthaltsgestattung und die Lebenshaltungskosten gewährt, was offenbar einen mächtigen Anreiz zum Kommen darstellt, auch bei völlig aussichtslosen Asylanträgen. Aber unsere Einwanderungsbedingungen sind sehr restriktiv. Deshalb beantragen diejenigen, die eigentlich einwandern wollen, Asyl. Daran haben wir uns so gewöhnt, dass wir bei Flüchtlingen ganz selbstverständlich annehmen, sie kämen um zu bleiben. Nach dem Ende des Bosnienkrieges sind aber die meisten Flüchtlinge zurückgegangen, es kann im Fall Syrien auch so sein. Und wir haben die Zuwanderung de facto ersetzt durch die Einbürgerung von integrierten Flüchtlingen auch dann, wenn die Hinderungsgründe für eine Heimkehr nicht mehr bestehen. Gegen diese Einbürgerung ist ja auch nichts einzuwenden, sobald Flüchtlinge für ihren eigenen Lebensunterhalt tatsächlich aufkommen. Unsere Interessen hinsichtlich der Lücken in unserem Arbeitsmarkt werden so aber kaum berücksichtigt. Das wäre aber die Aufgabe einer vernünftigen Einwanderungspolitik. Die deutsche Wirtschaft hat zunächst den Flüchtlingsstrom begrüßt. Sie sah da lauter potentielle Arbeitskräfte kommen. Inzwischen ist diese Euphorie verflogen. Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist viel schwieriger als die von angeworbenen Arbeitskräften. Etwa die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger sind derzeit Migranten, Tendenz steigend. Unsortierte Zuwanderung ist die unrentabelste Art, fehlende Arbeitskräfte zu gewinnen.

Noch schwerer wiegt aber, dass über Jahre hin diejenigen, die kein Bleiberecht bekommen konnten, trotzdem de facto hier blieben (es sind wohl zwei Drittel der Abgelehnten mindestens), so dass sich in Deutschland die irrige Auffassung namentlich unter Intellektuellen verbreitet hat, jeder, der kommt, dürfe bleiben und sollte auch bleiben dürfen. Weit verbreitet scheint auch die Auffassung, Grenzen, die nicht für alle Menschen durchlässig sind, seien eigentlich überholt und jedenfalls inhuman. Es kann aber keinen Staat ohne Grenzen und Grenzregime geben. Wo zwischen Staaten die Aufhebung der Grenzkontrollen vereinbart wird, muss das Grenzregime an die gemeinsamen Außengrenzen verlagert werden. Kontrollierte Grenzen sind einerseits aus demokratischen Gründen nötig. Die Einwohner wollen mindestens durch ihre Regierung entscheiden, wer kommt und bleiben darf. Sie sind aber auch aus staatsorganisatorischen oder bürokratischen Gründen nötig. Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt kann es immer nur in einem begrenzten Gebiet geben. Ich wiederhole: Der Sozialstaat schließt unkontrollierten Zuzug aus, da das unbegrenzte Ausgaben bei begrenzten Einnahmen zur Folge hätte. Und die Rechtssicherheit kann nur von Institutionen gewährleistet werden, die für ein definiertes Gebiet zuständig sind.

Und wie steht es mit den Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen? Manche behaupten, sie müssten den Flüchtlingen gemäß Genfer Konvention gleichgestellt werden, denn Hunger und Bomben töteten gleichermaßen. Bomben rechtfertigen aber gar nicht jenen Flüchtlingsstatus, denn der gilt nur für individuell Verfolgte. Sie rechtfertigen aber den minderen Status des subsidiären Schutzes, weil niemand in ein Land zurückgeschickt werden darf, in dem ihm Lebensgefahr droht. Auch das ist so ganz in Ordnung. Jene Gleichsetzung von Hunger und Bomben ist aber aus ernsteren Gründen abwegig. Es kommen ja gar nicht die Hungernden zu uns. Und es gibt viele wohlerprobte Strategien gegen Hunger vor Ort: Bildung vor allem, Mikrokredite, Öffnung unserer Märkte für Produkte aus armen Ländern. Dagegen allerdings werden vor allem unsere Landwirte auf die Straße gehen. Die Aufnahme von Wirtschaftsflüchtlingen aus fernen Ländern ist kein effektiver Beitrag zur Armutsbekämpfung dort oder zum Ausgleich des Gefälles zwischen Nord und Süd.

Gegen Krieg und Bürgerkrieg dagegen gibt es keine bewährten Rezepte und deshalb viele gescheiterte Bemühungen.

Ich wiederhole noch einmal: Von denen, die in Deutschland Asyl oder den Flüchtlingsstatus beantragen, wird durch unsere Behörden weniger als der Hälfte dieser Status zuerkannt. Ich möchte diejenigen, die aus unseren Angeboten für Nothilfe für sich etwas herausschlagen wollen, das ihnen nicht zugedacht ist, ausdrücklich keine Vorwürfe machen. Die Selbstachtung, die so etwas verachtet, ist nicht jedem gegeben, auch bei uns nicht. Dass da getrickst wird was das Zeug hält, nehme ich ihnen nicht übel. Aber uns Deutschen möchte ich den Vorwurf machen, dass wir uns hinters Licht führen, unsere Güte missbrauchen lassen und uns dabei auch noch als die besseren Menschen fühlen, während die Nutznießer unserer diesbezüglichen Naivität über uns lachen. Güte wird nur respektiert, wenn sie sich mit Strenge verbindet und nicht unter den Verdacht der Dummheit gerät. ›Die Deutschen kann man leicht betrügen‹, wenn sich das rumspricht, sind wir geliefert. Überall in der Welt wird derjenige verachtet, der sich über den Tisch hat ziehen lassen, und zwar auch von dem, der den Vorteil davon hatte. Der deutsche Staat darf sich nicht zum Gespött machen lassen. Und übrigens: Wer sich betrügen lässt, darf keine Dankbarkeit erwarten. Er wird als Trottel verachtet.


V

Die andere Unterscheidung, die hier weiterhelfen kann, mag überraschen. Es ist die Unterscheidung zwischen Barmherzigkeit und Gerechtigkeit.

Barmherzigkeit ist ein Affekt, ein humaner und höchst erfreulicher, nämlich, dem Wortsinn folgend, ein Herz haben für die Elenden, lateinisch miseri-cordia.

In unserer Tradition steht dafür der barmherzige Samariter (Lukasevangelium 10,25). Zwischen Jericho und Jerusalem war jemand unter die Räuber gefallen, erzählt Jesus. Ein Priester kam vorbei und ein Levit. Sie schauten weg. Aber ein Samariter (für Juden ein Ketzer) erbarmte sich, versorgte seine Wunden, brachte ihn in ein Gasthaus und bezahlte die Pflegekosten. Dem Barmherzigen geht die Not des Elenden zu Herzen, er fragt nicht viel und hilft. Der Gegensatz dazu ist das kalte oder steinerne Herz.

Barmherzigkeit hat ihren Ort in erlebbaren Nahbeziehungen (oder in erlebbar gemachten Fernbeziehungen). Es kann davon nie genug geben. Und sie darf unbekümmert einseitig und parteilich sein für die Notleidenden. Der klassische Ausdruck der Barmherzigkeit war das Almosengeben. Seit der Reformationszeit wird es aber kritisiert, weil es das Bettelwesen stabilisiere und stattdessen wird Sozialpolitik aus öffentlichen Kassen gefordert. Man solle die Ursachen des Bettelns bekämpfen, statt Betteln zu belohnen. Da hat man bemerkt: Kurzsichtige Barmherzigkeit kann unerwünschte Nebenfolgen haben.

Gerechtigkeit ist ursprünglich eine Tugend oder Verhaltensweise: Gleiches gleich behandeln, und zwar nach allgemeinen Regeln. Barmherzig sein ist zumeist einfacher als gerecht sein, denn da genügt das einfache Mitgefühl, während bei Gerechtigkeitsfragen der Verstand gefordert wird, um komplizierte Fragen zu entscheiden.

Wäre der barmherzige Samariter auf mehrere Elende gestoßen, wäre er mit dem Gerechtigkeitsproblem konfrontiert worden, wen er mitnehmen kann und wen er zurücklassen muss, da er nur ein Reittier hatte. Nach welchem Kriterium soll er entscheiden? Soll er den mit den schwersten Verletzungen oder den mit den größten Überlebenschancen mitnehmen? Unter Bedingungen der Knappheit entstehen zwangsläufig Gerechtigkeitsprobleme. Wo sie auftreten, lassen sich nie alle Erwartungen erfüllen. Das ist unangenehm und deshalb ist die Perspektive der Barmherzigkeit beliebter, besonders dann, wenn andere zahlen sollen oder der Staat.

Einzelne können barmherzig sein, auch Institutionen, die sich dem verschrieben haben. Der Staat aber darf nicht barmherzig sein, weil er gerecht sein muss. Er muss nach Regeln verfahren und die Folgen bedenken. Wenn er Ausnahmen machte, wäre er korrupt. Denn Korruption ist ja nichts anderes als die vorteilhafte Ausnahme für wenige auf Kosten der Allgemeinheit. Auch Ausnahmen zugunsten Sympathischer sind Ausnahmen. Daraus folgt: Bei jeder Regelung zur Migration, die Gerechtigkeit anstrebt, wird es immer auch Härten, Enttäuschungen und unerfüllte Erwartungen geben.

Ein Autokrat kann Gnade vor Recht ergehen lassen. Im Rechtsstaat ist das nicht zulässig. Für das Bleiberecht gibt es zwar eine Härtefallkommission, aber auch die ist an Regeln mit definierten Ermessensspielräumen gebunden – um der Rechtssicherheit willen. Es gibt hier viele Schicksale, die das mitfühlende Herz rühren, aber keine Aufenthaltstitel rechtfertigen, weil entsprechende Regeln nicht möglich sind. Wer Haus und Hof verkauft hat, um die Schlepper zu bezahlen, wer sich auf Schlauchbooten im Mittelmeer der Todesgefahr ausgesetzt hat, wer unter Missernten leidet, wer sich vor der Rückkehr fürchtet, weil seine Großfamilie ihm vorhält, das Reisegeld verbrannt zu haben oder wer ohne persönlich verfolgt zu sein unter dem Leben in einer Diktatur leidet, hat dadurch keinen Aufenthaltstitel erworben und muss zurück, wenn das ohne Gefahr für ihn möglich ist. Das ist tragisch und rührt das Herz.

Der Ausdruck ›Willkommenskultur‹ war irreführend. Weniger als die Hälfte derer, die Asylanträge stellen, bekommen auch ein Aufenthaltsrecht. Für die anderen war das ›Willkommen‹ ein falsches Versprechen. Es hätte heißen müssen: Wir bedauern, dass ihr fliehen musstet und bieten euch gern Schutz und Hilfe für die Zeit, die ihr hier seid. Ob ihr dauerhaft bleiben dürft, entscheiden aber die Behörden und hoffentlich schnell. Und wir sollten diejenigen, die kein Aufenthaltsrecht erwerben können, möglichst davon abschrecken, ihr Geld an Schlepper zu verschwenden. Ergo: Abschrecken kann human sein.

Aber namentlich bei denen, die zurückgeschickt werden, wären Werke der Barmherzigkeit sehr hilfreich, für einen Neustart, noch besser wären begleitende Patenschaften. Die finanzielle Unterstützung muss aber spürbar niedriger als die Schlepperkosten sein, denn sonst wird die versüßte Ablehnung ein weiteres Motiv, sich auf die Reise zu begeben.

Es wäre viel gewonnen, wenn Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sich angemessen ergänzen und begrenzen.


VI Sind die Verhältnisse an Deutschlands und Europas Grenzen derzeit legal oder illegal?

Nach dem Schengen-Abkommen sollten die Grenzkontrollen ausschließlich, aber umfassend an den Außengrenzen der EU erfolgen und an den Binnengrenzen abgeschafft werden. Man dachte an Straßen, Häfen und Flughäfen und nicht an Schlepper und Schlauchboote. Das Grenzregime an den Außengrenzen der EU entspricht derzeit nicht vollständig rechtsstaatlichen Standards.

Nach der Dublin III-Verordnung sollen Schutzsuchende in Europa Schutz finden. Sie müssen sich aber im Erstaufnahmeland registrieren lassen und dort auch ihren Asylantrag stellen. Danach sollte eine Verteilung an die EU-Staaten erfolgen. Das ist aber nie institutionalisiert worden, auch weil Deutschland sich noch 2013 widersetzt hat. Italien und Griechenland haben sich dafür auf ihre Weise gerächt, indem sie Schutzsuchende einfach durchgewinkt haben. Auch das war eindeutig illegal. Als aber Deutschland 2015, unter dem Flüchtlingsstrom leidend, Verteilung gefordert hat, haben fast alle EU-Staaten ihrerseits gemauert. Die Folge ist nun, dass Deutschland 2017 mehr Asylsuchende anerkannt hat als alle übrigen EU-Staaten zusammen, auch mehr, wenn man noch Kanada, USA, Australien und Neuseeland dazu nimmt. Es kamen sogar zeitweise mehr Migranten nach Deutschland als nach Europa. Wie denn das? Die Erklärung ist einfach. Das Plus kommt aus anderen EU-Staaten nach Deutschland – illegal übrigens. Deutschland bietet nun mal die luxuriösesten sozialstaatlichen Bedingungen, unwiderstehliche pull-Faktoren. Das kann auch nicht die rechtsstaatliche Lösung sein.

Nach europäischem Recht sind Migranten nicht berechtigt, ohne Genehmigung vom Erstaufnahmeland in ein anderes EU-Land zu reisen. Man nennt das irreguläre Migration, aber das ist nur eine Beschönigung für illegale Migration. Nach Dublin III müssten sie alle ins Erstaufnahmeland zurückgeführt werden. Das können wir für die Million, die 2015/6 zu uns kam, natürlich nicht nachholen. Aber wir müssten eigentlich zu Dublin III zurückkehren, allerdings geht das nur einvernehmlich. Und daran scheitert es. Da die gängige Praxis derzeit de facto Dublin III nicht entspricht, ist sie nicht ganz korrekt.

Zum Schluss noch eine besonders überraschende Illegalität. Das Schengen-Abkommen verbietet Kontrollen an den Binnengrenzen, es sei denn, die öffentliche Ordnung und Sicherheit wären schwerwiegend gefährdet. Aber auch dann darf nur zwei Jahre kontrolliert werden. Die zwei Jahre sind vorbei und Deutschland kontrolliert (allerdings ohne relevante Konsequenzen!) weiter an der österreichisch-bayrischen Grenze – und nur dort, worauf abgelehnte Asylantragsteller unbemerkt aus Dänemark nach Deutschland kommen. Zwar will der Rat der EU die Frist auf vier Jahre verlängern, das ist aber noch nicht rechtskräftig. Wer also umgehend Grenzkontrollen an Deutschlands Grenzen fordert, fordert weder die ›Wiederherstellung‹ rechtsstaatlicher Verhältnisse, noch wäre das überhaupt erlaubt.


VII Und was muss nun geschehen?

Wir haben in unseren Zehn Thesen für ein weltoffenes Deutschland gefordert:

  1. Dass diejenigen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wird, auch umgehend Deutschland verlassen müssen. Dazu sind Rücknahmneabkommen mit den Herkunftsländern nötig.
  2. DDR-Bürger, die nach dem Westen gingen, mussten seinerzeit zunächst ein Aufnahmelager durchlaufen, in denen ihre Personalien erfasst und überprüft wurden, ob eine Anerkennung als Flüchtling (Verfolgter) erfolgte, was besondere Unterstützungen ermöglichte, oder ob lediglich eine Umsiedlung vorlag. Wir haben gefordert, dies auch bei Asylantragstellern so zu handhaben. Sie sollen in Aufnahmelagern bis zur endgültigen Entscheidung bleiben und gegebenenfalls von dort aus in ihr Herkunftsland zurückkehren oder abgeschoben werden, damit nicht länger Abgelehnte untertauchen und illegal hier bleiben. Wichtig ist, dass sich herumspricht: Nicht jeder, der kommt, darf auch bleiben.
  3. Zur Feststellung der Identität sollen auch Handys ausgelesen werden dürfen.

Diese drei Forderungen sind bereits erfüllt bzw. in der jetzigen Koalitionsvereinbarung vorgesehen.
Aus dieser Koalitionsvereinbarung referiere ich weitere Vorhaben, die ich hinter ›das heißt‹ in eigener Verantwortung kommentiere:

  • Die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft darf nicht überfordert werden, d.h. es dürfen nicht zu viele auf einmal kommen.
  • Die Lebensbedingungen der hier lebenden Menschen müssen berücksichtigt werden, d.h. es muss dem Eindruck entgegengewirkt werden, dass die Fürsorge für Migranten zur Vernachlässigung Alteingesessener (mit oder ohne Migrationshintergrund) führt. Manche Alteingesessene fühlen sich allerdings immer vernachlässigt. Die können unser Maßstab nicht sein.
  • Die Migration muss gesteuert und begrenzt werden, damit sich 2015 nicht wiederholt.
  • Erwünscht ist ein von den EU-Ländern gemeinsam durchgeführtes Asylverfahren an den Außengrenzen. D.h. aus allen EU-Ländern entsandte Beamte prüfen in den Aufnahmelagern der Länder mit EU-Außengrenzen die Asylanträge und schicken diejenigen zurück, die keine Aussicht auf Erfolg haben. Dazu gehört aber die Akzeptanz eines Verteilungsmechanismus für die vorläufig Anerkannten auf alle EU-Länder.
  • Die sogenannte Sekundärmigration, dass nämlich Migranten innerhalb Europas von einem Land ins andere reisen, soll verhindert werden. D.h. wer eigenmächtig mit oder ohne Registrierung das Ersteintrittsland verlässt oder nach Ablehnung eines Asylantrags in ein anderes EU-Land ausweicht, wird zurückgeführt oder abgeschoben. Es gibt diesbezügliche Ansätze, aber sie werden nur zögerlich unterstützt.
  • Es sollen Anreize beseitigt werden, Minderjährige vorzuschicken, damit die Familie nachkommen kann. Wir empfehlen zudem, dass Familienzusammenführung in beide Richtungen erwogen wird, also auch so, dass Minderjährige zu ihren Eltern zurückgebracht werden, wenn diese bekannt sind und sich in Sicherheit befinden.
  • Mit weiteren Herkunftsländern abgelehnter Asylantragsteller müssen Vereinbarungen zur Rücknahme getroffen werden. Mit den an die EU angrenzenden Ländern am Mittelmeer müssen Vereinbarungen getroffen werden, die das Schlepperunwesen und den Tod durch Ertrinken endlich beenden. Migrantenlager in diesen Ländern müssen dem UN-Flüchtlingswerk unterstehen und dessen Standards entsprechen. Auch hier gibt es zögerliche Anfänge.
  • Die Erwerbsmigration soll geregelt werden, d.h. die Anwerbung von Arbeitskräften nach dem tatsächlichen Arbeitskräftebedarf, statt darauf zu warten, dass irgendwann Flüchtlinge zu Facharbeitern ausgebildet sind.

Wenn das alles umgesetzt wird, werden wir einer vernünftigen Migrationspolitik erheblich näher gekommen sein. Das verlangt allerdings schwierige Verhandlungen sowohl innerhalb der EU als auch auf dem internationalen Parkett – und etwas Geduld.

(Vortrag in Wurzen am 7. Mai 2018 – Dieser Vortrag beruht auf zuvor veröffentlichten Texten:
1. »Einwanderung ist kein Menschenrecht« TSP 16.10.2015 (sic)
2. »Wir können uns keinen Schlendrian leisten« tsp-online 24.10.2015
3. »Was wir Migranten schulden und was nicht« FAZ 15.08.2016
4. »Unsere Güte wird missbraucht« Die Welt 03.01.2017 )

Vergleiche zudem:
E. Quistorp, R. Schröder, G. Weißgerber, Zehn Thesen für ein weltoffenes Deutschland und:
Eva Quistorp, Richard Schröder und Gunter Weißgerber: Weltoffenes Deutschland? Zehn Thesen, die unser Land verändern, Freiburg i. Breisgau (Herder) 2018, 144 Seiten, Rezension v. Ulrich Schödlbauer)