von Richard Schröder

I

Die Flüchtlingsfrage spaltet Deutschland, sie spaltet Europa. Während die einen mit hohem persönlichen Engagement eine Willkommenskultur pflegen, die jeden, der kommt, willkommen heißen möchte, sehen andere im Flüchtlingsstrom vom Herbst und Winter 2015/16 ein Staatsversagen. Sie befürchten Überfremdung. Dem entgegnet die andere Seite mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit oder des Rassismus oder gar des Faschismus. Darauf reagieren die Demonstranten von Pegida mit den kontaminierten Ausdrücken ›Volkverräter‹, bezogen auf die Regierenden, und ›Lügenpresse‹. Die Wahlerfolge der AfD, die sich von einer eurokritischen zu einer extrem migrationskritischen (neuerdings pauschal islamkritischen) Partei gewandelt hat, beweisen, dass das Unbehagen über die bisherige Migrationspolitik in der Wahlkabine stärker artikuliert wird als in der Öffentlichkeit, einschließlich der Parlamente. Das ist ein Missstand, der bereits das Parteiensystem Deutschlands beachtlich verändert und das Vertrauen in unsere politische Ordnung beängstigend erschüttert hat.Die Kölner Silvesternacht hat gezeigt, dass Befürchtungen angesichts des Migrationsstroms nicht unberechtigt waren. Prozentual mögen Migranten nicht häufiger kriminell sein als Einheimische. Aber es treten neuartige Formen von Kriminalität auf, die zu Recht schockieren.

Auf der anderen Seite haben maßlos artikulierte Überfremdungsängste wie die Angst vor einer ›Islamisierung des Abendlands‹ (mehrheitlich von Konfessionslosen artikuliert!) ein Klima befördert, in dem Brandstifter mit klammheimlicher Zustimmung rechnen konnten, wenn sie vorgesehene Migrantenunterkünfte anzündeten. Zum Glück ist es dabei noch nicht zu Todesopfern gekommen.

Wir wissen, dass die meisten Muslime in Deutschland keine Unschuldigen umbringen wollen. Aber es belastet uns, dass einige das wollen. Die Anzahl der ›Gefährder‹ hat sich von 750 im Jahre 2016 auf 1500 im Jahre 2017 verdoppelt. Dies Problem geht alle Muslime in Deutschland an.

Zwischen Auswanderung und Einwanderung besteht eine Asymmetrie, die namentlich aufgrund der deutsch-deutschen Erfahrungen leicht übersehen wird.

Es ist ein Menschenrecht, dass jeder Einwohner sein Heimatland verlassen darf. Es gibt aber kein Menschenrecht auf Einwanderung, schon gar nicht in das Land meiner Wahl. Das heißt, der Staat darf seinen Bürgern das Weggehen nicht prinzipiell verbieten. Aber kein Staat ist gezwungen, jeden, der kommen will, aufzunehmen. Die besonders beliebten Wanderungsziele könnten bei völlig ungeordnetem Massenzuzug ihre Vorzüge schnell verlieren.

Die Dinge liegen beim Staatsgebiet so ähnlich wie bei der Wohnung. Niemand darf mich in meiner Wohnung einschließen.

›Menschenrecht‹ heißt hier: das Recht auszuwandern ist sozusagen jedem Menschen angeboren. Das Recht einzuwandern muss dagegen verliehen werden von den Vertretern der dortigen Staatsbürger. Wem es verliehen werden darf und wem es verliehen werden muss, ergibt sich aus dem nationalen Recht und aus dem Völkerrecht, im Besonderen aus der Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951. Für die Staaten der Europäischen Union gibt es zudem europäisches Recht zu Asyl und zu Flüchtlingen, das in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Dem allen widersprach nur scheinbar die Erfahrung im geteilten Deutschland. Alle DDR-Bürger konnten sich ohne besondere Genehmigung in der Bundesrepublik dauerhaft niederlassen, wenn sie sie erreicht hatten.

Der Grund war nicht ein besonders großzügiges Einwanderungsrecht, sondern die Definition der deutschen Staatsbürgerschaft im Grundgesetz (Art. 116). Demnach waren auch die DDR-Bürger Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, wogegen die SED Sturm gelaufen ist. DDR-Bürger waren für die Bundesrepublik keine Ausländer und deshalb auch keine Einwanderer, wenn sie kamen. Nachdem die innerdeutsche Grenze gefallen und vollkommen verschwunden ist, denken viele, so solle es auch weltweit sein. Sie übersehen: Türen von Gefängniszellen werden von außen verschlossen und hindern am Weggehen. Wohnungstüren dagegen werden von innen verschlossen und hindern am Eindringen. Entsprechend gibt es auch zwei Arten von Mauern und Zäunen.

Manche lehnen alle Zugangsrestriktionen an den Grenzen Europas oder Deutschlands als inhuman ab und reden mit Abscheu von der ›Festung Europa‹, die es zu vermeiden gelte. Dagegen stehen zwei Einwände. Der Schutz vor Kriminalität, also die innere Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die Sicherheitsbehörden wissen, wer sich im Lande aufhält. Der Attentäter vom Breitscheidplatz in Berlin ist mit vierzehn verschiedenen Identitäten durch Europa gereist. Inzwischen werden wohl europaweit dieselben Dateien für Fingerabdrücke Eingereister verwendet. Und zweitens: uneingeschränkt offene Grenzen und Sozialstaat schließen einander aus. Man kann nicht gleichzeitig alle aufnehmen, die kommen wollen, und allen – nicht nur den Staatsbürgern – das Existenzminimum eines blühenden Wohlstandsstaats garantieren, das ein Vielfaches des Durchschnittseinkommens sehr vieler Länder beträgt. Das Existenzminimum kann nur denjenigen Ausländern in Deutschland gewährt werden, die einen berechtigenden Aufenthaltstitel erlangt haben, wozu ein Visum bekanntlich nicht genügt. Die Mindestvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel ist aber, dass sich die Person legal in Deutschland aufhält und nicht illegal.

Dagegen wird eingewendet: ›Kein Mensch ist illegal.‹ Der Satz ist erstens richtig. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Seine Existenz ist nie illegal. Zweitens aber vernebelt der Satz notwendige Unterscheidungen. Zweifellos können Menschen, die nicht illegal sind, Illegales tun und sich auch irgendwo illegal aufhalten. Wenn es den Unterschied zwischen legalem und illegalem Aufenthalt in Deutschland geben muss, muss der auch Konsequenzen haben.

Der illegale Grenzübertritt ist auch dann illegal, wenn dort nur Schilder stehen und kein Zaun oder gar eine Mauer mit Stacheldraht. Er wird nach dem Wortlaut des deutschen Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das Oberlandesgericht Koblenz hat allerdings in einem Urteil vom 14.2.2017 zum Grenzregime erklärt: »Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.« Darauf gehe ich später noch einmal ein.