von Herbert Ammon
Am Freitag, den 11. Juli 2025, wurde auf der Bühne im Bundestag ein politisches Lehrstück aufgeführt, welches von der Regie – den Parteispitzen der Regierungskoalition – im Spielplan so nicht vorgesehen war. Noch in der Woche zuvor hatte der Richterwahlausschuss des Bundestags dem zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Dreiervorschlag – zwei SPD-affine Juristinnen, der Arbeitsrechtler Günter Spinner als Kandidat der CDU – für drei vakant werdende Sitze am Bundesverfassungsgericht zugestimmt.
Als in rechtskonservativen Medien Kritik an den beiden SPD-Kandidatinnen, insbesondere an Positionen mit verfassungsrechtlicher Tragweite der Potsdamer Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, laut wurde, verteidigte der Landesgruppenchef der CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Hoffmann, noch die Absprache. Er rief dazu auf, die Wahl von Brosius-Gersdorf zu unterstützen. Wichtiger als alle Bedenken gegen die Kandidatin sei »ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte«. Das »rechte«, der AfD zupass kommende Störmanöver im Bundestag schien ohne Folgen zu bleiben.
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