von Holger Czitrich-Stahl

Vor 125 Jahren - vom 14. bis 18. März 1892 - fand in Halberstadt der erste Gewerkschaftskongress statt.

Halberstadt liegt zwischen Magdeburg und dem Harz und ist vor allem durch seinen gotischen Dom bekannt geworden. Doch die circa 40.000 Einwohner zählende Kreisstadt besitzt für die deutsche Sozialgeschichte eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Hier fand vom 14. bis 18. März 1892 im „Odeum“ der erste allgemeine Gewerkschaftskongress statt, womit der steinige Weg vom Einzelbetrieb hin zur Einheitsgewerkschaft der Gegenwart geebnet wurde.

Das Bismarcksche „Sozialistengesetz“ unterdrückte jede überlokale Initiative zur Interessenvertretung der Arbeiterklasse im Kaiserreich, lediglich Fachvereine auf örtlicher Ebene konnten sich betätigen. Sie organisierten vorwiegend handwerklich ausgebildete Arbeiter. „Unterstützungsvereine“ und „Unterstützungskassen“ waren ebenfalls unter dem „Sozialistengesetz“ von den Arbeitern gegründete Vereinigungen der Interessenvertretung, mit denen man das „Sozialistengesetz“ bis 1890 unterlaufen konnte.

Nach dessen Ende zum 1. Oktober 1890 galt es nun, unter den Bedingungen der Legalität, aber unter Beachtung des oft sehr restriktiven Vereinsrechts in den Bundesstaaten wie Sachsen, gewerkschaftliche Betätigung neu zu organisieren.

Schon am 16./17. November 1890 fand in Berlin in den „Arminhallen“ eine erste Konferenz führender Funktionäre der Gewerkschaften statt, die eine siebenköpfige „Generalkommission“ bestimmte und dieser den Auftrag zur Durchführung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses erteilte. Vorsitzender der Generalkommission wurde Carl Legien (1860-1920); auch Adolph von Elm (1857-1916) aus Hamburg und die Berliner Sozialistin und Frauenrechtlerin Emma Ihrer (1857-1911) gehörten ihr an.

Schon im Januar 1891 erschienen erstmals das „Correspondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands“ unter der Ägide des legendären Gewerkschaftsvorsitzenden Carl Legien sowie „Die Arbeiterin“, herausgegeben von Emma Ihrer, die später auch mit Legien liiert war.

Am 14. März schließlich begann der Halberstädter Gewerkschaftskongress der freien Gewerkschaften, den Vorläufern von ADGB und DGB. 208 Delegierte vertraten rund 303.000 organisierte Arbeiterinnen und Arbeiter, davon galten 36 als „Lokalisten“, also als radikale Anhänger lediglich einer ortsbezogenen Gewerkschaftsorganisation.

Diesen Konflikt galt es grundsätzlich zu entscheiden: Sollten die Gewerkschaften überregional aufgebaut werden, sogar bis hin zu Industrieverbänden, oder sollte der Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Aufgaben in lokaler Verantwortung liegen. Doch die Mehrheitsverhältnisse von 172 gegen 36 gaben die Richtung von vornherein vor. Legien machte dies in seinem Referat zur Organisationsfrage entsprechend deutlich.

Der von der „Generalkommission“ im April 1891 veröffentlichte Organisationsplan wurde auf dem Halberstädter Kongress abschließend diskutiert und zur Abstimmung gestellt. In der Hauptresolution des Kongresses zur gewerkschaftlichen Organisationsfrage hieß es unter anderem: „Der Kongreß erklärt, daß die Zentralisation als Grundlage der Gewerkschaftsorganisation am besten befähigt ist, die der letzteren zufallende Aufgabe zu lösen, und empfiehlt allen Gewerken, welche bisher lokal organisiert oder durch ein Vertrauensmännersystem verbunden waren, sich den bestehenden Zentralverbänden anzuschließen resp. solche zu bilden“. Weiter bekräftigte die Resolution die Priorität des Industrieverbandes, wo die Verhältnisse dies zuließen, ansonsten die Bildung von „Unionen“, z.B. Ortskartellen.

Weiterhin legte die Resolution Solidaritätsmaßnahmen für Arbeitskämpfe, für die Agitation und für die Streikkassen fest, empfahl die gemeinsame Erhebung z.B. von Arbeits- und Unfallstatistiken, zur Schaffung möglichst einheitlicher Pressestrukturen etc. Streiks und sonstige Formen des Arbeitskampfes aber blieben in der Verantwortung der Zentralvereine; schon damals also wiesen die Einzelgewerkschaften dem Dachverband nur jene Kompetenzen zu, die sie selbst nicht leisten wollten oder nicht leisten zu können glaubten. Der Antrag der „Lokalis ten“, alle bisherigen Organisationsformen zu erhalten, also auch die lokalen Vereine, wurde gegen 13 Stimmen abgelehnt, worauf die Unterlegenen den Kongress und die Strukturen der freien sozialistischen Gewerkschaften verließen.

Abschließend wählte der Kongress seine Generalkommission für die Dauer von zwei Jahren. Carl Legien wurde als Vorsitzender bestätigt, ebenso Adolph von Elm. Sitz der Generalkommission blieb zunächst Hamburg.

Erst im Jahr 1902 verlegte sie ihren Sitz nach Berlin ins von Leo Arons finanzierte Gewerkschaftshaus am Engelufer 15. Dieses nach damals modernsten Gesichtspunkten gebaute Prachtstück blieb Sitz des ADGB bis zum Gewerkschaftsverbot durch die Nazis am 2. Mai 1933.

Die Anregung, den Sitz der Generalkommission von Hamburg nach Berlin zu verlegen, ging im Übrigen von Johannes Sassenbach (1866-1940), dem großen Berliner Gewerkschafter aus, wie er in seinen Erinnerungen über ein Gespräch mit Otto Wels schrieb. Die Bedeutung des Halberstädter Kongresses indes liegt in dem Verdienst, durch die Öffnung der Gewerkschaftsorganisation für Industriebereiche, das gewerkschaftliche Handeln vom Einzelbetrieb auf die Branche und die Solidarität von der Fabrikhalle auf die Kollegenschaft insgesamt orientiert zu haben.