von Hans Willi Weinzen

Pferde als Rinder? Da war auch der mündigste Verbraucher überfordert, der alle auf die Packung mit tiefgekühlter Lasagne gedruckten Informationen in Ruhe gelesen und mit Bedacht geprüft hatte, bevor er die Packung in seinen Einkaufswagen legte. Der mündige Verbraucher ist ohnehin ständig gefordert.

Er muss beim Kauf von Lutschpastillen daran denken, dass ohne Zuckerzusatz eben nicht dasselbe bedeutet wie ohne Zucker. Er muss erahnen, dass Kinder als Vorsilbe mitnichten bedeutet, dass etwas besonders gut für Kinder ist, sondern wohl eher als Warnhinweis zu lesen ist. Beim Hauskauf ist aktuelle Kenntnis über Mitternachtsnotare gefordert, beim Lebensversicherungsabschluss ist Kenntnis hilfreich, wieviel Jahre man erstmal für die Provision des Vertreters zahlt, beim Internetkauf sollte man vielleicht doch jährlich einige hundert Stunden für die Lektüre der vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufwenden, deren angebliche Lektüre man jeweils mit sekundenschnellem Klick bestätigt. Die Frage drängt sich auf, ob der mündige Verbraucher Familie oder Beruf zeitlich noch ermöglichen kann, wenn er in all seinen Alltagsgeschäften mündig handeln will.

Während es schon der mündige Verbraucher am Markt schwer hat, hat der verletzliche – oder in der Sprache des letzten Juristentages: der vulnerable Verbraucher – kaum eine Chance. Pferde als Rinder war zeitweilig in den Medien, Zucker als "ohne Zuckerzusatz" noch nicht. Wann etwas in den Medien vorkommt, ob überhaupt und ggfs. wie dann manchmal staatliches Handeln folgt, ob der Exekutive, der Judikative oder gar der Legislative, ist eher zufällig. Diese unterstellen dann oft lieber, dass es nur mündige Verbraucher gibt und das jeder immer Zeit und Wissen genug hat, um sich selbst zu helfen.

Die Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher wird selten im Überblick betrachtet. Im Sommer 2012 hat die Prognos AG für das zuständige Bundesministerium immerhin einmal ein Gutachten dazu vorgelegt, das vor allem die Lage für sechs ausgewählte Konsumbereiche detailliert untersuchte. Dies sollte keine Eintagsfliege bleiben. In der Diskussion ist, einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen einzurichten, der dies jährlich tut.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat den Bund vor kurzem aufgefordert, die Errichtung eines solchen Sachverständigenrates zu prüfen. Leider hat sie dabei ausgerechnet das Jahresgutachten aus der Beschlussvorlage gestrichen, das diesen Sachverständigenrat erst so richtig wirksam machen würde. Das sozialdemokratische Programm zur Bundestagswahl am 22. September 2013 ist da schon weiter und fordert, einen unabhängigen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen einzurichten. Wenn dieser angemessen ausgestaltet wird, kann dies ein weiterer Schritt zur Stärkung der Politik für Verbraucher sein.

Wenn dies nur ein neues Türschild für den beim zuständigen Bundesministerium seit längerem bestehenden wissenschaftlichen Beirat wird, dann wird die öffentliche und politische Wirkung gering sein. Der in rot-grüner Zeit im Jahr 2003 durch einen Erlass begründete Beirat zählt bis zu 12 Mitglieder, die auf Vorschlag des Beirats vom Bundesministerium für 3 Jahre ernannt werden. Die Arbeit des Beirats dringt nicht in die Öffentlichkeit. Ein regelmäßiges und strukturiertes Gutachten über die Lage der Verbraucher leistet er nicht. Und er kann es auch mangels Ressourcen, aufgrund seiner Struktur und wegen der Anbindung an ein einzelnes Ressort nicht leisten.

Die Erfahrungen beispielsweise mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dessen jährliches Gutachten stets öffentlich diskutiert wird, auch was notwendige Konsequenzen angeht, zeigen uns, wie es wirksamer geht. Das Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das es seit dem 14. August 1963 (Bundesgesetzblatt I S. 685) gibt, ist geradezu eine Blaupause für eine effiziente und effektive Struktur des künftigen Sachverständigenrates für Verbraucherschutz.

Der Bundespräsident beruft die Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung für fünf Jahre. Je ein Mitglied wird vom Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft und von den Gewerkschaften benannt. Beim Verbrauchersachverständigenrat sollte zumindest ein Mitglied vom Bundesverband der Verbraucherzentralen benannt werden. Für den wirtschaftlichen Sachverständigenrat fungiert ein Bundesamt mit genauen gesetzlichen Aufgaben als Geschäftstelle. Dies sollte beim Verbrauchersachverständigenrat nicht anders sein.

Der wirtschaftliche Sachverständigenrat liefert jährlich zum 15. November sein Jahresgutachten. Er muss ein zusätzliches Gutachten erstatten, wenn die vier Ziele des magischen Vierecks gefährdet sind und kann von der Bundesregierung mit der Erstellung weiterer Gutachten beauftragt werden. Spätestens acht Wochen nach dem Jahresgutachten hat die Bundesregierung dem Bundestag und Bundesrat gegenüber zum Jahresgutachten Stellung zu nehmen und ihre Konsequenzen darzulegen. Ein jährliches Gutachten zur Lage der Verbraucher und die jeweilige Stellungnahme der Bundesregierung werden die verbraucherpolitische Debatte über die jeweils in der veröffentlichten Meinung haussierenden Einzelthemen systematisieren und deren konsequenzlosem Verschwinden aus dem Blick der Öffentlichkeit entgegenwirken.

Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung untersucht das magische Viereck – wie im Rahmen der Marktwirtschaft gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wachstum gewährleistet werden können – und soll Fehlentwicklungen und Wege aufzeigen, diese zu vermeiden oder zu beseitigen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen könnte untersuchen, wie es um grundlegende Verbraucherrechte steht – um das Recht, vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden, um das Recht, vor gefährlichen oder unwirksamen Medikamenten geschützt zu werden oder um das Recht, aus einer Vielzahl von Produkten mit marktgerechten Preisen auszuwählen. Schon eine Diskussion um diese drei vor fünfzig Jahren von John F. Kennedy vor dem amerikanischen Kongress proklamierten Verbraucherrechte und deren zeitgemäße Fortschreibung wird fruchtbar sein.

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen ist der notwendige nächste Schritt, nachdem der Verbraucherschutz von Ausschüssen in den Parlamenten und von Ministerien in Bund und Ländern als ressortprägendes Thema anerkannt ist.  Das erste Jahresgutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollte 2014/2015 vorliegen, genau fünfzig Jahre nach dem ersten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung (das übrigens den zeitlosen Titel „Stabiles Geld, stetiges Wachstum“ trug). Die Errichtung des Verbrauchersachverständigenrates gehört in jede Koalitionsvereinbarung.

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