Felicitas Söhner
1. Einleitung: NS-Vergangenheit und Psychiatriereform
1967, zwei Jahrzehnte nach Kriegsende, erscheint in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte ein Aufsatz, der sich kaum mit einem psychiatrischen Thema befassen lässt, ohne die bundesdeutsche Fachwelt zu irritieren: Klaus Dörner schreibt über „Nationalsozialismus und Lebensvernichtung" (Dörner 1967). Zwei Jahre zuvor legt eine Denkschrift von Walter von Baeyer, Heinz Häfner und Karl Peter Kisker die Missstände der psychiatrischen Krankenversorgung offen (Häfner et al. 1965) – und geriert binnen weniger Jahre zum Auslöser jener Entwicklung, die 1975 in den Bericht der Psychiatrie-Enquete mündet (Deutscher Bundestag 1975). Beide Texte, der historische wie der reformerische, gehören zusammen. Genau dieser Zusammenhang steht im Zentrum des vorliegenden Beitrags.
Denn die Geschichte der bundesdeutschen Psychiatrie ist keine national isolierte Erfolgs- oder Versagensgeschichte. Sie verläuft in den 1960er- und 1970er-Jahren in einem dichten transnationalen Raum: Britische und amerikanische Reformmodelle, sozialpsychiatrische Konzepte aus dem europäischen Ausland, studentische Protestbewegungen und der Ausbau des Sozialstaats wirken zusammen – und ausgerechnet diese Internationalisierung verweist zurück auf die nationalsozialistische Vergangenheit, die die deutsche Psychiatrie zuvor in die wissenschaftliche Isolation geführt hatte. Die Psychiatrie-Enquete von 1975 ist daher nicht allein Ausdruck medizinischer Modernisierung, sondern Verdichtung eines breiteren Feldes gesellschaftlicher, sozialpolitischer und erinnerungskultureller Verschiebungen.
Die nationalsozialistische Psychiatrie war durch die Verbindung medizinisch-psychiatrischer Wissensbestände mit erbbiologischen, rassenhygienischen und bevölkerungspolitischen Vorstellungen geprägt. Psychiatrische Fachvertreter beteiligten sich an Zwangssterilisationen, an der systematischen Ermordung psychisch erkrankter und behinderter Menschen – der zentral organisierten Aktion T4 und den anschließenden dezentralen Krankenmorden – sowie an Forschungspraktiken jenseits jeder ethischen Grenze. Diese Verbrechen beruhten nicht allein auf staatlichen Anordnungen, sondern auf der Mitwirkung medizinischer Experten und auf fachlichen Deutungsmustern, die Menschen nach vermeintlichem gesellschaftlichem Nutzen und biologischem Wert kategorisierten (Gisjwit-Hofstra et al. 2005; Roelcke 2007; Baader 2016).
Nach 1945 wurden diese Verbrechen zunächst nur begrenzt in eine systematische fachinterne Auseinandersetzung überführt. Die Wiederaufnahme des psychiatrischen Betriebs erfolgte vielfach unter Bedingungen personeller und institutioneller Kontinuität. Die Fortsetzung beruflicher Laufbahnen belasteter Ärzte, die nur begrenzte Anerkennung der Opfer und die mangelnde Aufarbeitung psychiatrischer Beteiligung an den NS-Verbrechen erschwerten eine kritische Neuorientierung. Volker Roelcke unterscheidet in seiner Analyse der Nachkriegserinnerung verschiedene historiografische Deutungsmuster, die von einer Isolierung einzelner Täter über Kontinuitätsannahmen bis zu komplexeren Erklärungen reichen, welche langfristige Entwicklungen und lokale Handlungsspielräume berücksichtigen (Roelcke 2007).
Die Aufarbeitung der NS-Psychiatrie ist deshalb nicht allein als nachträgliche Rekonstruktion historischer Verbrechen zu verstehen. Sie betrifft ebenso die Frage, wie sich eine medizinische Profession zu ihrer Vergangenheit verhält und welche Konsequenzen sie daraus für ihre gegenwärtigen Institutionen und Handlungsweisen zieht. In der Bundesrepublik gewann diese Frage seit den 1960er-Jahren zunehmend an Bedeutung. Reformorientierte Psychiater verbanden die Kritik an den bestehenden Versorgungsbedingungen teilweise ausdrücklich mit der Verantwortung für die Verbrechen der NS-Medizin. Gleichzeitig wirkten internationale Reformmodelle, neue sozialpsychiatrische Konzepte, gesellschaftliche Protestbewegungen und der Ausbau sozialstaatlicher Leistungen auf die Entwicklung der Psychiatriereform ein (Kersting 1998; Hanrath 2003; Topp 2013).
Vor diesem Hintergrund untersucht der Beitrag folgende Forschungsfrage:
Inwiefern beeinflussten die nationalsozialistischen Verbrechen in der Psychiatrie und deren unzureichende Aufarbeitung nach 1945 die Reformbestrebungen, die zur Psychiatrie-Enquete von 1975 führten, und wie rekonstruieren und bewerten die beteiligten Akteurinnen und Akteure diesen Zusammenhang in ihren späteren Erinnerungen?
Drei Teilfragen strukturieren die Untersuchung: Erstens wird analysiert, wie die Interviewten personelle, institutionelle und ideologische Kontinuitäten zwischen NS-Zeit und Nachkriegspsychiatrie wahrnahmen. Zweitens wird untersucht, inwiefern die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen als moralischer, fachlicher oder politischer Reformimpuls erinnert wird. Drittens wird gefragt, wie die Befragten die Bedeutung der NS-Vergangenheit gegenüber weiteren Einflussfaktoren wie internationalen Reformbewegungen, sozialpolitischen Entwicklungen und gesellschaftlicher Kritik gewichten.
Grundlage ist eine Sekundäranalyse von 28 Oral-History-Interviews mit Akteurinnen und Akteuren der deutschsprachigen Nachkriegspsychiatrie. Der Blick richtet sich nicht nur auf die berichteten Ereignisse, sondern auf die biografischen und erinnerungskulturellen Bedingungen ihrer nachträglichen Deutung. So lässt sich die Oral History der Psychiatriereform zugleich als Geschichte des professionellen Gedächtnisses lesen – eines Gedächtnisses, das, wie im Folgenden zu zeigen ist, transnational geprägt wurde und blieb.
2. NS-Medizin und Nachkriegspsychiatrie: Kontinuitäten und Brüche
2.1 Die nationalsozialistischen Verbrechen als Herausforderung der Fachgeschichte
Die nationalsozialistischen Verbrechen in der Psychiatrie bilden einen zentralen Bezugspunkt für die Geschichte der psychiatrischen Versorgung nach 1945. Zwangssterilisationen, Krankenmorde und medizinische Menschenversuche waren in wissenschaftliche, administrative und institutionelle Zusammenhänge eingebettet. Die psychiatrische Fachgemeinschaft war dabei nicht ausschließlich Objekt staatlicher Verfolgung oder politischer Einflussnahme, sondern teilweise aktiv an der Entwicklung und Umsetzung der nationalsozialistischen Gesundheitspolitik beteiligt. Diese Beteiligung stellt die Annahme infrage, die Verbrechen seien allein durch eine von außen aufgezwungene politische Ideologie verursacht worden (Dörner 1967; Roelcke 2010).
Die historische Verantwortung der Psychiatrie betrifft daher mehrere Ebenen: die konkreten Handlungen einzelner Täter, die institutionelle Beteiligung psychiatrischer Einrichtungen, die wissenschaftliche Legitimation erbbiologischer und rassenhygienischer Vorstellungen sowie die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen die Entwertung und Ermordung von Patientinnen und Patienten ermöglicht wurden. Eine angemessene Aufarbeitung muss diese Ebenen miteinander verbinden, ohne individuelle Verantwortung in allgemeinen Strukturbedingungen aufzulösen.
Nach dem Ende des Nationalsozialismus erfolgte keine umfassende und kontinuierliche Auseinandersetzung mit dieser Vergangenheit. Zwar machten die Nürnberger Ärzteprozesse die medizinischen Verbrechen öffentlich sichtbar; sie führten jedoch nicht unmittelbar zu einer breiten Selbstkritik der psychiatrischen Fachgemeinschaft. Auch die frühe Veröffentlichung entsprechender Dokumentationen blieb zunächst ohne die erhoffte nachhaltige Wirkung. Gerhard Schmidts 1945 vorgetragene Kritik an den Krankenmorden konnte beispielsweise erst 1965 in Buchform veröffentlicht werden. Die Dokumentation der Nürnberger Ärzteprozesse durch Alexander Mitscherlich und Fred Mielke erschien zunächst 1947 und wurde 1960 erneut breit rezipiert (Söhner 2020; Kersting 1998).
Die begrenzte Aufarbeitung war eng mit der Wiederherstellung beruflicher und institutioneller Strukturen verbunden. Zahlreiche psychiatrische Einrichtungen setzten ihre Arbeit unter Bedingungen fort, die durch erhebliche materielle Mängel und personelle Kontinuitäten geprägt waren. Die Fortsetzung beruflicher Karrieren bedeutete zwar nicht automatisch die unveränderte Übernahme nationalsozialistischer Überzeugungen. Sie erschwerte jedoch die öffentliche Auseinandersetzung mit individueller Schuld, institutioneller Verantwortung und fachlichen Kontinuitäten.
2.2 Die verspätete Auseinandersetzung und ihre Bedeutung für die Reform
Seit den 1960er-Jahren veränderten sich die gesellschaftlichen Bedingungen der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Der Eichmann-Prozess 1961/62 und der Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963–1965 trugen dazu bei, die Frage nach individueller Verantwortung und gesellschaftlicher Beteiligung erneut in den öffentlichen Diskurs einzubringen. In Universitäten und wissenschaftlichen Fachgemeinschaften wurden die Verstrickungen etablierter Professoren und anderer Fachvertreter zunehmend kritisch thematisiert.
Auch in der Psychiatrie entstanden Initiativen, die eine Auseinandersetzung mit den nationalsozialistischen Verbrechen mit Forderungen nach einer Neuorientierung des Fachs verbanden. Die Denkschrift von Baeyer, Häfner und Kisker (1965) machte historische Verbrechen und gegenwärtige Missstände als zusammenhängende Probleme sichtbar, die eine kritische Überprüfung professioneller Selbstverständnisse und institutioneller Praktiken erforderlich machten. Klaus Dörner richtete mit seiner Arbeit zur nationalsozialistischen Tötung kranker Menschen den Blick auf die Verantwortung psychiatrischer Akteure und die gesellschaftlichen Voraussetzungen der Verbrechen. Die spätere historiografische Diskussion verdeutlicht, dass sich die Deutung der NS-Psychiatrie schrittweise veränderte: von Erklärungen, die die Verantwortung einzelner Täter isolierten, hin zu Analysen, welche institutionelle Kontinuitäten und längerfristige fachliche Entwicklungen berücksichtigten (Roelcke 2007).
Für die Entstehung der Psychiatriereform ergibt sich daraus eine zentrale Frage: In welchem Umfang wurde die NS-Vergangenheit von den Reformakteuren als unmittelbarer Anstoß für Veränderungen verstanden, und inwiefern wurde sie erst rückblickend zu einem übergreifenden Deutungsrahmen der Reformgeschichte? Die Unterscheidung ist wichtig, weil eine zeitliche Nähe zwischen historischer Aufarbeitung und Reformbewegung allein keinen eindeutigen Kausalzusammenhang belegt.
3. Methodik und Quellen: Sekundäranalyse von Oral-History-Interviews
3.1 Oral History als Zugang zur psychiatriehistorischen Erfahrung
Oral History ermöglicht es, historische Prozesse aus der Perspektive derjenigen zu rekonstruieren, die an ihnen beteiligt waren oder sie unmittelbar erlebt haben. Biografische Interviews erschließen Erfahrungen, Wahrnehmungen und Handlungsmotive, die in amtlichen Dokumenten oder institutionellen Akten häufig nur eingeschränkt sichtbar werden. Sie eröffnen damit einen Zugang zur subjektiven Bedeutung historischer Entwicklungen.
. Lutz Niethammer hat betont, dass biografische Interviews Einblicke in die Entstehung historischer Erfahrungen und deren gesellschaftliche Bedingungszusammenhänge geben können (Niethammer 1985). Erinnerungen sind in diesem Verständnis keine unveränderten Abbilder vergangener Ereignisse, sondern entstehen im Zusammenspiel von Erlebtem, späteren Erfahrungen, gesellschaftlichen Deutungsmustern und gegenwärtigen Perspektiven.
Für die Geschichte der Psychiatrie-Enquete ist dieser Zugang besonders relevant. Die Befragten waren an fachlichen und institutionellen Reformprozessen beteiligt und können daher Auskunft darüber geben, welche Entwicklungen sie als entscheidend wahrnahmen. Ihre Erinnerungen ermöglichen es, die subjektiven Begründungen der Reform zu untersuchen und zu analysieren, welche Bedeutung sie der NS-Vergangenheit im Verhältnis zu anderen Einflussfaktoren zuschrieben.
3.2 Datengrundlage und ursprüngliche Erhebung
Zwischen November 2014 und November 2017 führte die Autorin im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Rekonstruktion der Psychiatrie-Enquete Interviews mit 28 Akteurinnen und Akteuren der deutschsprachigen Nachkriegspsychiatrie. Dazu gehörten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie weitere psychiatrische Fachvertreter.
Die Auswahl der Gesprächspartner erfolgte gezielt, um unterschiedliche institutionelle Funktionen und fachliche Perspektiven innerhalb des Reformprozesses zu erfassen. Einbezogen wurden Vertreterinnen und Vertreter aus sieben von neun Arbeitsgruppen und drei von sechs Expertenteams. Darüber hinaus wurden Mitglieder der Sachverständigenkommission, der Harmonisierungsgespräche, des zentralen Redaktionsteams und der Nomenklaturkommission befragt. Die Stichprobe konzentriert sich somit auf Personen, die maßgeblich an reformpsychiatrischen Prozessen beteiligt waren.
Die leitfadengestützten Interviews erfassen biografische Erfahrungen, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Impulse für die Reformpsychiatrie. Die offenen Fragen ermöglichten eigenen Schwerpunktsetzungen der Befragten; thematisiert wurden unter anderem internationale Entwicklungen, sozialpolitische Rahmenbedingungen, fachliche Netzwerke und die Entstehung der Psychiatie-Enquete.
3.3 Begründung und Durchführung der Sekundäranalyse
Für den vorliegenden Beitrag wurden die bereits erhobenen Interviews einer Sekundäranalyse unterzogen. Diese Entscheidung ergab sich aus der spezifischen Fragestellung: Die ursprüngliche Erhebung war auf die Entstehung der Psychiatrie-Enquete ausgerichtet und hatte nicht sämtliche Gesprächspartner ausdrücklich nach den unmittelbaren Auswirkungen der NS-Medizin oder deren Bedeutung für die Reform gefragt. Dennoch enthalten die Transkripte zahlreiche Passagen zur nationalsozialistischen Vergangenheit, zu personellen Kontinuitäten, zur historischen Verantwortung der Psychiatrie und zur späteren Aufarbeitung.
Die Sekundäranalyse ermöglicht es, diese Aussagen unter einer neuen Fragestellung systematisch zusammenzuführen. Sie kann neue Erkenntnisse aus bestehendem Material gewinnen, ohne die bereits befragten Personen erneut zu beanspruchen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Aussagekraft der Daten durch den ursprünglichen Erhebungszweck begrenzt wird: Themen, die nicht ausdrücklich erfragt wurden, können in den Interviews nur dann untersucht werden, wenn sie von den Befragten selbst angesprochen wurden. (Witzel et al. 2008; Halbmayr 2008; Medjedovic 2008)
Die Analyse konzentrierte sich auf Passagen, in denen die NS-Medizin und ihre Nachwirkungen ausdrücklich oder mittelbar thematisiert wurden. Die Auswertung erfolgte entlang folgender Themenbereiche:
1. Personelle und institutionelle Kontinuitäten zwischen NS-Zeit und Nachkriegspsychiatrie.
2. Wahrnehmung der nationalsozialistischen Verbrechen und der fachinternen Aufarbeitung.
3. Bedeutung historischer Verantwortung für die Reformmotivation.
4. Internationale Isolation, Wissenstransfer und fachliche Neuorientierung.
5. Verhältnis der NS-Vergangenheit zu sozialpolitischen und gesellschaftlichen Reformimpulsen.
Die Aussagen wurden thematisch verglichen und im Zusammenhang mit der historischen Forschung interpretiert. Dabei wurde zwischen den von den Befragten berichteten Ereignissen, ihren rückblickenden Bewertungen und den daraus abgeleiteten historischen Deutungen unterschieden.
Die Sekundäranalyse ist somit keine unmittelbare Rekonstruktion sämtlicher historischer Kausalzusammenhänge. Sie untersucht vielmehr, wie reformbeteiligte Akteurinnen und Akteure die Bedeutung der NS-Medizin für die Psychiatriereform erinnern und bewerten. Die retrospektive Perspektive wird dabei nicht als methodischer Mangel an sich verstanden, sondern als Bestandteil des Erkenntnisinteresses. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass spätere gesellschaftliche Debatten und veränderte fachliche Selbstverständnisse die Erinnerungen beeinflusst haben können.
4. Ergebnisse
4.1 Personelle Kontinuitäten und institutionelle Widerstände
Die Befragten verbanden die Fortwirkung der NS-Vergangenheit vor allem mit personellen Kontinuitäten und institutionellen Machtverhältnissen. Mehrere Gesprächspartner beschrieben die Präsenz belasteter Personen in einflussreichen Positionen als Hindernis für eine offene Auseinandersetzung mit der Fachgeschichte.
Ein Interviewpartner stellte einen Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik und der geringen Veränderung psychiatrischer Einrichtungen her:
„Dass der wachsende Wohlstand des Wirtschaftswunders so wenig auf die Anstalten abgefärbt hat …, hat (zu tun) a) mit der Autoritätsverhaftung … und b) mit der Tatsache, dass es auch in diesen Bereichen immer noch NS-Leute gab oder NS-kognitiv gefärbte Leute.“ (Interview 10).
Die Aussage verbindet eine ökonomische mit einer mentalitätsgeschichtlichen Erklärung: Nicht der Geldmangel, sondern institutionelle Beharrung und überkommene Denkweisen absorbierten den Wandel. Ein anderer Gesprächspartner erinnerte die Geheimhaltung der NS-Verstrickungen als Fachproblem:
„Die Psychiatrie in Deutschland litt darunter, dass diese Geheimhaltung in weiten Kreisen eisern bewahrt wurde. … Es gab ja … diesen (Friedrich) Panse, der zwei Mal Präsident der DGPPN und Ehrenmitglied war. … Panse hat sich halten können bis zu seinem Tode – und er war nicht der einzige dieser Tatbeteiligten, die unerkannt blieben.“ (Interview 23)
Solche Aussagen dokumentieren die Wahrnehmung institutioneller Kontinuitäten und der Schwierigkeiten, belastete Biografien öffentlich zu thematisieren. Die konkreten historischen Vorwürfe sind anhand der einschlägigen Quellen gesondert zu prüfen. Für die Analyse ist entscheidend, dass die Befragten die fortgesetzte Macht etablierter Fachvertreter als Hindernis für eine kritische Neuorientierung erinnerten. Die NS-Vergangenheit erscheint in diesen Erzählungen daher nicht als abgeschlossener historischer Zeitraum. Sie wird vielmehr mit institutionellen Strukturen, beruflichen Hierarchien und der Frage verbunden, wer innerhalb der Fachgemeinschaft über die Deutung der Vergangenheit bestimmen konnte.
4.2 Internationale Isolation und fachlicher Rückstand
Ein weiteres wiederkehrendes Motiv ist die Wahrnehmung eines internationalen Rückstands der deutschen Psychiatrie. Die Befragten führten diesen teilweise auf die wissenschaftliche Isolation während der NS-Zeit und den Verlust internationaler Kontakte zurück.
Ein Interviewpartner formulierte:
„Insofern hatten diese Länder alle einen deutlichen Vorsprung vor der Reformbewegung in Deutschland – und das kann man nur erklären durch die Zeit des Nationalsozialismus.“ (Interview 18)
Ein weiterer Gesprächspartner erinnerte, dass deutsche Psychiater erst gegen Ende der 1950er-Jahre wieder verstärkt zu Vorträgen ins Ausland eingeladen worden seien (Interview 14).
Diese Aussagen verdeutlichen, dass die Befragten internationale Entwicklungen als wichtige Vergleichsfolie für die bundesdeutsche Reformpsychiatrie betrachteten. Großbritannien und die USA wurden als Bezugspunkte für neue Versorgungskonzepte und sozialpsychiatrische Ansätze wahrgenommen. Auslandsaufenthalte und der Austausch mit internationalen Fachkollegen eröffneten neue Perspektiven auf die Organisation psychiatrischer Versorgung.
Die internationale Orientierung diente dabei nicht nur dem Wissenstransfer, sondern war zugleich eine Auseinandersetzung über die historische Stellung der deutschen Psychiatrie. Die NS-Vergangenheit wurde dabei als Erklärung für den Verlust wissenschaftlicher Kontakte und die verzögerte Rezeption bestimmter Reformansätze herangezogen.
Die Aussagen belegen jedoch zunächst die Wahrnehmung der Befragten. Ob und in welchem Umfang die NS-Zeit den internationalen Rückstand verursachte, muss anhand zeitgenössischer Quellen und vergleichender Fachgeschichte weiter untersucht werden.
4.3 Historische Aufarbeitung als moralischer Reformimpuls
In den Interviews wird die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen wiederholt mit beruflicher Verantwortung verbunden. Dabei ging es nicht allein um die historische Dokumentation der Krankenmorde, sondern auch um die Frage, welche Konsequenzen sich daraus für die psychiatrische Praxis ergaben.
Klaus Dörner wurde von mehreren Befragten als eine Persönlichkeit hervorgehoben, die sich kontinuierlich für die Aufarbeitung der NS-Psychiatrie eingesetzt habe:
„Dörner ist ja eisern an dem Thema immer geblieben ... Also er hat alle uns aufgefordert: Das muss nochmal mit den Menschen, die noch leben, besprochen werden.“ (Interview 15)
Auch Michael von Cranach wurde als Akteur beschrieben, der sich für die Sicherung historischer Unterlagen und gegen die Vernichtung von Akten eingesetzt habe (Interview 15). Die Erinnerungen verweisen auf die Bedeutung einzelner Personen für die Aufarbeitung und machen zugleich sichtbar, dass historische Forschung innerhalb psychiatrischer Institutionen auf Widerstände stoßen konnte.
Besonders deutlich wird der Zusammenhang zwischen historischer Verantwortung und gegenwärtiger Praxis in der Aussage eines weiteren Gesprächspartners:
„Was in dieser Zeit auch für uns eine große Rolle spielte ... war die Auseinandersetzung mit der Psychiatrie im Nationalsozialismus und die Frage, was dieses Geschehen und vor allem dieses Geschehen-Lassen für unsere Arbeit bedeutet.“ (Interview 24)
Diese Formulierung verweist auf die Bedeutung des Unterlassens und der institutionellen Duldung. Die Frage nach Verantwortung richtet sich nicht nur auf die unmittelbar Handelnden, sondern auch auf die Bedingungen, unter denen Unrecht ermöglicht, hingenommen oder nicht verhindert wurde. Für die Psychiatriereform ergibt sich daraus eine Verbindung zwischen historischer Aufarbeitung und der Kritik an gegenwärtigen institutionellen Praktiken. Die Auseinandersetzung mit der NS-Psychiatrie konnte die Forderung nach einer humaneren Versorgung moralisch begründen und die Prüfung etablierter Behandlungsmethoden und Machtverhältnisse unterstützen.
Gleichwohl zeigen die Interviews keine einheitliche Reformmotivation. Einige Befragte betonten die historische Verantwortung besonders stark, während andere internationale Vorbilder, fachliche Entwicklungen oder die unzureichenden Lebensbedingungen in psychiatrischen Einrichtungen in den Vordergrund stellten.
4.4 Täterverantwortung und Veränderung professioneller Selbstbilder
Die Auseinandersetzung mit der NS-Psychiatrie veränderte auch das Selbstverständnis des Faches: Die Psychiatrie wurde zunehmend nicht nur als Objekt staatlicher Eingriffe, sondern auch als ein Fachgebiet betrachtet, dessen Vertreter an den Verbrechen beteiligt gewesen waren. Ein Gesprächspartner beschrieb die Frage nach den Motiven der Täter:
„Also er wusste, dass er Menschen tötet – und, dass das Unrecht ist. Trotzdem hat er es gemacht. Warum macht jemand das? Ein Mann, der nicht ohne moralisches Bewusstsein war, hat eine zweite Moral entwickelt. Da war plötzlich die Idee: alles für den gesunden Volkskörper.“ (Interview 14)
Die Aussage verdeutlicht die Auseinandersetzung mit ideologischen Rechtfertigungen medizinischen Handelns. Sie verweist auf die Schwierigkeit, die Beteiligung an den Verbrechen allein durch politischen Zwang zu erklären. Vielmehr rücken die Verantwortung einzelner Akteure und die Entwicklung einer Medizin in den Vordergrund, die bestimmte Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen biologischen oder gesellschaftlichen Wertigkeit ausgrenzte.
Die Erinnerungen zeigen zugleich, dass die Veränderung des fachlichen Selbstverständnisses als konflikthafter Prozess wahrgenommen wurde:
„Diese ganze Atmosphäre, dieser Umschwung der Sichtweisen, der sich scheinbar plötzlich ereignete, war kennzeichnend für diese Zeit ... Man wusste zunächst noch gar nicht so richtig, wohin man mit seinen Fragen sollte.“ (Interview 24)
Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ging damit über die historische Bewertung einzelner Ereignisse hinaus und betraf die Grundlagen professioneller Legitimität.
Einige Befragte verbanden diese Entwicklung mit einer stärkeren Orientierung am individuellen Erleben psychisch erkrankter Menschen und einer Öffnung für interdisziplinäre Ansätze. Solche retrospektiven Verknüpfungen sind jedoch nicht als Beleg für einen vollständigen Bruch mit früheren Denkweisen zu verstehen. Vielmehr bestanden unterschiedliche fachliche Traditionen nebeneinander fort, deren Verhältnis zur NS-Vergangenheit differenziert untersucht werden muss.
4.5 NS-Aufarbeitung und weitere Reformfaktoren
Die Befragten beschrieben die Psychiatriereform nicht ausschließlich als Folge der historischen Aufarbeitung. Vielmehr verwiesen sie auf das Zusammenwirken verschiedener Entwicklungen: internationale Reformmodelle, sozialpsychiatrische Konzepte, gesellschaftliche Protestbewegungen, sozialpolitische Veränderungen und die zunehmende mediale Kritik an psychiatrischen Einrichtungen.
Die internationale Vernetzung eröffnete neue Möglichkeiten, alternative Versorgungskonzepte kennenzulernen. Aufenthalte in Großbritannien und den USA sowie der Austausch mit ausländischen Fachkollegen wurden als wichtige Impulse für die Entwicklung sozialpsychiatrischer Ansätze erinnert. Auch die öffentliche Kritik an den Zuständen in psychiatrischen Anstalten trug zur Reformdebatte bei. Presseberichte und Veröffentlichungen wie Frank Fischers Irrenhäuser machten die Lebensbedingungen der Patientinnen und Patienten einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Ein Interviewpartner hob die Bedeutung der journalistischen Berichterstattung hervor und verwies auf die Rolle der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und ihres Redakteurs Rainer Flöhl (Interview 18, 23). Die mediale Thematisierung der Missstände erzeugte politischen Handlungsdruck und verstärkte fachinterne Diskussionen. Die Kritik an Entwürdigung und institutioneller Gewalt ließ sich dabei mit der Erinnerung an die NS-Verbrechen verbinden. Beide Bezugspunkte waren jedoch nicht identisch: Die Forderung nach einer besseren Versorgung besaß auch eine eigenständige fachliche und sozialpolitische Grundlage.
Vier historiografische Hypothesen zur Psychiatriereform erlauben die systematische Einordnung (Söhner 2020):
Fortschrittshypothese: Der Blick auf fachliche Innovationen und therapeutische Konzepte wird durch die Interviews bestätigt – internationale Vorbilder und interdisziplinäre Netzwerke waren bedeutsam. Zugleich zeigt sich, dass fachlicher Fortschritt nicht automatisch mit der kritischen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit einherging.
Sozialpolitisierungshypothese: Der Ausbau des Sozialstaats und die wachsende politische Aufmerksamkeit für benachteiligte Gruppe spiegeln sich in den Erinnerungen an sozialpolitische Programme, internationale Kontakte und ein verändertes gesellschaftliches Problembewusstsein.
Sozialdisziplinierungshypothese: Die Kontrollfunktion psychiatrischer Institutionen und die Kritik an autoritären Strukturen treten in den Erinnerungen an die Infragestellung etablierter Autoritäten und die öffentliche Diskussion über Unterbringungsbedingungen hervor.
Vergesellschaftungshypothese: Die Bedeutung der historischen Aufarbeitung und der gesellschaftlichen Mobilisierung seit den 1960er-Jahren zeigt sich darin, dass die NS-Vergangenheit für Teile der Reformbewegung ein wichtiger moralischer und politischer Bezugspunkt war – mit Gewichtungen, die je nach Biografie und institutioneller Position variierten.
Insgesamt sprechen die Befunde für eine mehrdimensionale Erklärung der Psychiatriereform. Die NS-Vergangenheit war weder ein isolierter Hintergrund noch eine hinreichende Erklärung sämtlicher Reformschritte. Sie bildete vielmehr einen historischen und moralischen Bezugspunkt, der die Kritik an bestehenden Institutionen verschärfen und die Forderung nach einer humaneren Versorgung legitimieren konnte.
5. Diskussion
Die Sekundäranalyse zeigt, dass die NS-Medizin in den Erinnerungen reformbeteiligter Akteure auf unterschiedliche Weise mit der Psychiatriereform verbunden wird. Drei Aspekte treten besonders hervor: die Wahrnehmung personeller und institutioneller Kontinuitäten, die Erinnerung an die internationale Isolation der deutschen Psychiatrie und die zunehmende Bedeutung historischer Verantwortung für das professionelle Selbstverständnis.
Die Erinnerungen an belastete Fachvertreter und institutionelle Widerstände verdeutlichen, dass die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit nicht allein von der Verfügbarkeit historischer Informationen abhing. Entscheidend waren auch die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, die Möglichkeit zur Kritik etablierter Autoritäten und die Sicherung historischer Quellen. Die Aufarbeitung erscheint in den Interviews somit als ein konflikthafter Prozess, der von individuellen Initiativen und institutionellen Bedingungen geprägt war.
Die internationale Vernetzung wird als weiterer wichtiger Faktor erinnert. Sie ermöglichte den Wissenstransfer und eröffnete neue Perspektiven auf die Organisation psychiatrischer Versorgung. Zugleich diente sie als Vergleichsmaßstab, anhand dessen die Defizite der bundesdeutschen Psychiatrie deutlicher hervortraten. Die Verbindung zwischen nationalsozialistischer Isolation und späterem fachlichem Rückstand ist dabei als Deutung der Befragten ernst zu nehmen, muss aber durch eine weitergehende Analyse zeitgenössischer Quellen geprüft werden.
Besonders bedeutsam ist der Zusammenhang zwischen historischer Aufarbeitung und beruflicher Verantwortung. Die Frage, was die Verbrechen der NS-Psychiatrie für die gegenwärtige Arbeit bedeuteten, richtete den Blick auf die Legitimität institutioneller Praktiken und auf die Verantwortung der Profession gegenüber den ihr anvertrauten Menschen. Damit erhielt die Reform für Teile der Bewegung eine moralische Dimension, die sich mit fachlichen und sozialpolitischen Zielen verband.
Gleichzeitig wäre es methodisch problematisch, aus den Interviews eine einheitliche Motivation aller Reformakteure abzuleiten. Die Befragten gehörten überwiegend zu denjenigen, die an reformorientierten Prozessen beteiligt waren. Ihre Erinnerungen sind daher besonders aussagekräftig für die Selbstdeutung dieser Akteursgruppe, bilden aber weder die gesamte psychiatrische Fachgemeinschaft noch die Perspektiven der Patientinnen und Patienten vollständig ab. Auch die retrospektive Verknüpfung von NS-Aufarbeitung und Psychiatriereform kann durch spätere gesellschaftliche Debatten beeinflusst worden sein. Die Aussagen sind deshalb nicht als unmittelbarer Beweis dafür zu verstehen, dass die NS-Vergangenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle Beteiligten handlungsleitend war. Vielmehr zeigen sie, wie die Befragten ihre Erfahrungen ordneten, welche Ereignisse sie als Wendepunkte erinnerten und welche Bedeutung sie der historischen Verantwortung nachträglich zuschrieben.
Die Psychiatrie-Enquete von 1975 ist vor diesem Hintergrund als Ergebnis eines mehrdimensionalen Reformprozesses zu verstehen. Sie reagierte auf erhebliche Defizite der psychiatrischen Versorgung und bündelte fachliche, gesellschaftliche und sozialpolitische Forderungen. Die Auseinandersetzung mit der NS-Medizin war ein bedeutender Bezugspunkt, dessen Gewicht zwischen den Akteuren variierte.
6. Fazit
Die Untersuchung der Oral-History-Interviews zeigt, dass die nationalsozialistischen Verbrechen in der Psychiatrie und ihre unzureichende Aufarbeitung nach 1945 in den Erinnerungen reformbeteiligter Akteure eine relevante Rolle einnehmen. Die Befragten verknüpfen die NS-Vergangenheit insbesondere mit personellen Kontinuitäten, institutionellen Widerständen, dem Verlust internationaler wissenschaftlicher Kontakte und der Notwendigkeit einer fachlichen Neuorientierung.
Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die historische Verantwortung der Psychiatrie in den Erinnerungen nicht nur als Gegenstand nachträglicher Aufarbeitung erscheint. Sie wird auch mit der Frage verbunden, welche Konsequenzen sich aus den Verbrechen für die gegenwärtige psychiatrische Praxis und für den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen ergeben. Die Auseinandersetzung mit der NS-Psychiatrie konnte dadurch für Teile der Reformbewegung zu einem moralischen und fachlichen Impuls werden.
Gleichzeitig lässt sich die reformorientierte Debatte im Vorfeld der Psychiatrie-Enquete nicht monokausal aus der NS-Vergangenheit erklären. Internationale Reformmodelle, sozialpolitische Entwicklungen, neue fachliche Ansätze, die gesellschaftliche Protestbewegung und die mediale Kritik an den Zuständen in psychiatrischen Einrichtungen trugen ebenfalls zur Veränderung bei. Die NS-Vergangenheit wirkte in diesem Zusammenhang als historischer Bezugspunkt, der die Kritik an bestehenden Verhältnissen mit Fragen nach Verantwortung, Menschenwürde und institutioneller Macht verband.
Die Sekundäranalyse eröffnet einen spezifischen Zugang zu diesen Zusammenhängen. Sie erschließt Aussagen, die in der ursprünglichen Auswertung nicht im Zentrum standen, und zeigt, wie die Beteiligten die Bedeutung der NS-Medizin rückblickend interpretieren. Ihre Ergebnisse sind als Rekonstruktion subjektiver Erinnerungen und Deutungen zu verstehen, nicht als abschließender Nachweis sämtlicher historischer Kausalbeziehungen.
Die Psychiatriereform der Bundesrepublik lässt sich somit als ein Prozess begreifen, in dem fachliche Modernisierung, sozialpolitischer Wandel und die kritische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit ineinandergriffen. Die historische Untersuchung dieses Prozesses verweist auf eine bis heute relevante Frage: Welche Verantwortung erwächst aus der Geschichte einer Profession für ihren gegenwärtigen Umgang mit Menschen, die auf psychiatrische Hilfe angewiesen sind?
Die von einem Interviewpartner formulierte Frage, „was dieses Geschehen und vor allem dieses Geschehen-Lassen für unsere Arbeit bedeutet“ (Interview 24), bringt diesen Zusammenhang auf den Punkt. Sie verbindet die historische Aufarbeitung mit einer fortdauernden kritischen Reflexion psychiatrischer Praxis und ihrer gesellschaftlichen Voraussetzungen.
Literatur:
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