von Lutz Götze

Eine Reform des Wahlrechts steht seit Jahren auf der Tagesordnung. Der Bundestag platzt aus allen Nähten. Derzeit werkeln 709 Abgeordnete im Berliner Reichstag; sollte nichts geschehen, könnten es nach der nächsten Wahl im Jahre 2021 über achthundert werden: Unerträglich!

Das Dilemma beklagen wortreich alle Parteien, doch geschehen ist bislang nichts. Jetzt hat der Koalitionsausschuss aus Union und SPD eine ›kleine Lösung‹ beschlossen, die Finanzminister Scholz sogleich einen ›großen Erfolg‹ nannte, während die Unionschefin Kramp-Karrenbauer, eher zurückhaltend, von ›einem Dämpfungsschritt‹ sprach, der die Chance dafür biete, dass ›der nächste Bundestag auf jeden Fall nicht größer wird als der jetzige‹. Die Opposition verurteilte das Ergebnis unisono als ›Reförmchen‹, das obendrein eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses mit sich bringe.

Was wurde beschlossen? Bei der Wahl 2021 sollen einige wenige Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Dies liefe auf zusätzliche Sitze für die Union im Deutschen Bundestag hinaus. Später solle, in einer zweiten Stufe, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 280 reduziert werden. Zusätzlich möge eine Reformkommission weitere Änderungen prüfen, so die Absenkung des aktiven Wahlalters auf sechzehn Jahre, die Verlängerung der Legislaturperiode von derzeit vier auf fünf Jahre sowie eine paritätische Vertretung von Männern und Frauen im Deutschen Bundestag. Ob letzteres verfassungskonform ist, also nicht dem Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl widerspricht, wird das Bundesverfassungsgericht zu klären haben.

Die Regelgröße des Deutschen Bundestags liegt bei 598 Abgeordneten, also weit weniger als die derzeitigen 709 Abgeordneten. Dieser dramatische Anstieg erschwert die parlamentarische Arbeit enorm und macht sie immer erneut zur Farce.

Der Zuwachs ist entstanden durch das System der Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktkandidaten – also über die Erststimme – in den Bundestag entsendet, als ihr nach dem bundesweiten Zweitstimmenergebnis zustünde. Dies betrifft im Regelfall die Union, in Sonderheit die CSU, die bei der letzten Bundestagswahl alle 46 bayrischen Wahlkreise direkt eroberte. Damit nun aber diese Mandate das Gesamtergebnis nicht einseitig verschieben, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. So ist der Bundestag während der letzten Jahre kontinuierlich angewachsen: In den Ausschüssen treten sich die Abgeordneten auf die Füße, in der Lobby tummeln sich Mandatsträger samt Lobbyisten. Lediglich im Plenum herrscht im Regelfall gähnende Leere, weil alle Entscheidungen zuvor in den Ausschüssen abgesegnet worden sind und die Große Koalition ohnehin bei Abstimmungen gewinnt, selbst wenn zahlreiche Abgeordnete fehlen, weil sie anderen Erwerbstätigkeiten nachgehen. Der Fall Amthor lässt grüßen!

Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist eine Mischung aus Direkt- und Verhältniswahlrecht, ausgedrückt in Erst-und Zweitstimme. Anders, als der Name verrät, ist die Zweitstimme entscheidend. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen das nicht, und es interessiert sie auch immer weniger. Sie kennen allenfalls ihren Direktkandidaten/ ihre Direktkandidatin. Der Rest ist Schweigen. Zunehmend macht sich die Überzeugung breit, die › da oben‹ wollten ohnehin keine Reform, sondern lediglich weiterhin ihre opulenten Diäten genießen. Die jetzige Entscheidung des Koalitionsausschusses befördert diese Annahme.

Sie ist freilich nicht falsch. Das Fatale ist, dass die gleichen Abgeordneten des Bundestags über eine etwaige Verschlankung des Parlaments entscheiden müssten, die davon als erste betroffen wären. Und wer verzichtet schon gern auf satte monatliche Überweisungen samt Freiflügen und Pensionsanspruch und kehrt sodann wieder in seinen bürgerlichen Beruf zurück – falls er oder sie überhaupt einen solchen hat –, der weit schlechter besoldet als die Bundestagsdiäten und obendrein durch Krisenzeiten und Entlassungen gefährdet ist?

Reform an Haupt und Gliedern

Das vorgelegte Ergebnis des Koalitionsausschusses und die weiteren geplanten Änderungen sind das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben wurden. Das Resultat ist noch nicht einmal falsch! Es bezeugt lediglich den Willen der Koalitionäre, aber auch der Opposition, nichts Existenzielles zu ändern, sondern alles Wichtige beim Alten zu lassen.

Was es braucht, ist eine radikale Reform, also eine an Haupt und Gliedern. Hier sind die Forderungen:

1. Rückführung der Zahl der Bundestagswahlkreise auf die ursprüngliche Zahl, nämlich 249, um der Regelgröße gerecht zu werden. Damit ist die Bundesrepublik bis in die 80er Jahre gut gefahren. Nach dem Fall der Mauer 1989 kamen zwar fünf Bundesländer hinzu, doch dies hätte lediglich dazu führen dürfen, dass die ›alten‹ Bundesländer ihre Wahlkreise hätten vergrößern müssen. Wozu etwa braucht München fünf Wahlkreise?

2. Die in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten ziehen unmittelbar in den Bundestag ein. Die restlichen, erneut 249, Sitze, werden bundesweit entsprechend dem prozentualen Anteil an allen Zweitstimmen verteilt. Dabei werden die Länder entsprechend ihrer Bevölkerungszahl berücksichtigt. Auf diese Weise entstehen werden Überhang- noch Ausgleichsmandate.
Die Gegner einer solchen Stärkung der Erststimme, also jener für den/die Wahlkreis-Kandidaten/-in, argumentieren, damit würde Verfassungsbruch begangen. Sie berufen sich auf Art. 21, 1 des Grundgesetzes: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.« Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten freilich 1949 mit dieser Formulierung keineswegs gemeint, dass die Parteien über Gebühr Macht erhalten. Genau dies ist hingegen eingetreten: Die Parteien entziehen durch ihre Listenaufstellung, auf die die Bevölkerung keinerlei Einfluss nehmen kann, mindestens die Hälfte der Bundestagsmandate der demokratischen Entscheidung der Bevölkerung. Das ist unerträglich und im Grunde grundgesetzwidrig!
Ein weiteres kommt hinzu: In den Parteien gerät, im Vorfeld der Bundestagswahl, der eigentliche Kampf nicht zu einer Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, sondern zum Streit um die ›sicheren‹ Listenplätze! Ist dem Kandidaten dann die Absicherung gelungen, kann er sich im Grunde bequem zurücklehnen und die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner getrost dem Spitzenkandidaten überlassen. So geschieht es, seit Jahren! Entsprechend langweilig ist der eigentliche Bundestagswahlkampf.

3. Politik ist kein Beruf. Max Weber hatte unrecht, als er in seiner Münchner Rede vom Januar 1919 den Typus des ›Berufspolitikers‹ von jenem des ›Gelegenheitspolitikers‹ sowie des ›Nebenberufspolitikers‹ unterschied und für den ersten eine ausreichende materielle Besoldung forderte, um ihn möglichst unabhängig zu machen und nur seinem Gewissen verpflichtet zu sein. Der Politiker sollte sein Amt als Beruf verstehen, über Jahrzehnte hinweg! Weber versprach sich davon eine Öffnung und Demokratisierung des Parlaments gegenüber den Ständeparlamenten des 19. Jahrhunderts, wie sie auch heute noch weit verbreitet sind, etwa in den USA, wo der Kongress zumindest mehrheitlich aus Millionären und Milliardären besteht.
Webers Vision ist nicht Wirklichkeit geworden: Der Bundestag besteht, quer durch die Parteien, aus Abgeordneten, die ihrer jeweiligen Partei oder ideologisch verbundenen Interessengruppen eng verbunden und dadurch letztlich abhängig sind. Das Problem verschärft sich, wenn diese Abgeordneten keinen oder lediglich einen wenig qualifizierten und entsprechend dotierten Berufsabschluss nachweisen können. Dann werden sie alles daran setzen, ihrer Partei zu Gebote zu sein, nicht aufzumucken und zum Opportunisten zu werden. Der derzeitige Bundestag ist ein Spiegelbild dessen. Riskiert ein Abgeordneter einmal eine von der Mehrheit nicht geteilte Meinung, gilt er als ›Abweichler‹ und wird entsprechend sanktioniert, spätestens bei der nächsten Listenaufstellung. Konsequenterweise hat sich leider in allen Parteien ein ›Fraktionszwang‹ eingebürgert, der im Widerspruch zu Art. 38 (1) des Grundgesetzes steht, in dem es heißt: »Sie (die Abgeordneten, L.G.) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen«.
Politik darf also nicht zum Beruf werden, sondern ist eine Verantwortung auf Zeit. Deshalb die Forderung: Mandatsträger/-innen in ordentlich besoldeten Parlamenten (Landtage, Deutscher Bundestag, Europaparlament) arbeiten auf Zeit im Parlament, genauer: zwei Legislaturperioden – eine zum Kennenlernen des parlamentarischen Systems, die zweite zum inhaltlichen Gestalten im Interesse des gesamten Volkes. Gleiches gilt für Mitglieder der jeweiligen Regierung. Übergangsregelungen in den angestammten Beruf sind vorzusehen.

4. Unabdingbare Voraussetzung für eine Kandidatur sind ein ordentlicher beruflicher Abschluss – egal, ob Professor, leitender Angestellter, Arbeiter in der Produktion, Straßenbahnfahrer, Friseurin, selbstständiger Handwerker oder Bauer – und eine zumindest zweijährige erfolgreiche und lebensnahe Tätigkeit in den jeweiligen Berufen. Auf diese Weise würde die bestehende Unsitte des unmittelbaren Überwechselns nach einem Hochschulabschluss (oder gar Studienabbruchs wie im Falle Kevin Kühnert) in die bezahlte Politikerlaufbahn verhindert. Solche ›Karrieren‹ enden gemeinhin als Sozialfall. Zudem fehlt einem/r solchen Parlamentarier/-in im Regelfall die notwendige Kenntnis des alltäglichen Lebens und seiner Probleme. Er oder sie arbeiten im ›Glashaus‹.

Gefahr für die Demokratie

Eine solche radikale Reform des parlamentarischen Systems wird auf erheblichen Widerstand stoßen, zumal bei Parlamentariern. Sie sähen ihre angehäuften Privilegien gefährdet. Damit ist zu rechnen.

Gleichwohl ist die Reform unabdingbar, weil anderenfalls – also im Falle des Nichtstuns oder lediglich kleinerer kosmetischer Änderungen -– in der Bevölkerung die Enttäuschung über eine ›Politik des Selbstbedienungsladens‹ wüchse und damit das demokratische Gemeinwesen insgesamt erheblichen Schaden nähme. Die Nutznießer wären die Rattenfänger auf der rechts-wie linksextremen Seite, deren Ziel es erklärtermaßen ist, die Demokratie, also Volksherrschaft, zu beseitigen und durch eine, wie immer geartete, Diktatur zu ersetzen. Die Welt ist voller solcher Beispiele. Die Zahl echter demokratischer Ordnungen mit den Grundrechten der Presse-, Meinungs-und Demonstrationsfreiheit sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter ist weltweit unter fünf Prozent gesunken. Principiis obsta! Wehre den Anfängen!

Geschrieben von: Götze Lutz
Rubrik: Politik